Neben dem bekannten "Standardantrag" ist jetzt auch ein vereinfachter Antrag für die Agrardieselerstattung beim Zoll abrufbar. Den vereinfachten Antrag können grundsätzlich alle Betriebe nutzen, die im Vorjahr einen "normalen" Agrardieselantrag gestellt haben, teilt der DBV mit. Das neue Antragsformular ist erstmals für die Agrardieselerstattung des Verbrauchsjahrs 2012 verwendbar.
Die Formulare und Merkblätter finden Sie, wenn Sie auf der Merkblatt-Seite hier den Suchbegriff "Agrardiesel" eingeben.
Wesentlicher Vorteil des vereinfachten Antrages ist laut Bauernverband die Beschränkung auf zwei statt bisher sieben Seiten. Der bisherige 7-seitige Antrag muss nur noch von Betrieben mit besonderen Konstellationen genutzt werden, zum Beispiel wenn hohe außerlandwirtschaftliche "de-minimis-Beihilfen" gewährt wurden oder es sich um einen erstmaligen Antrag handelt.
Die übergroße Mehrzahl der rund 200.000 Antragsteller kann damit den vereinfachten Antrag nutzen, teilt der DBV mit. Laut Bundesfinanzministerium würden die Neuerungen zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung und damit zu einer schnelleren Auszahlung der Erstattungen führen. (ad)
vgl.:
Agrardieselantrag wird vereinfacht (17.12.2012)
SPD beantragt Abschaffung der Agrardieselvergütung (23.11.2012)