Das Bundesverfassungsgericht hat heute Befürworter und Gegner des Absatzfondsgesetzes zu einer mündlichen Verhandlung nach Karlsruhe geladen.
Laut Ernährungsdienst fragten die Richter intensiv nach, in wie weit die Absatzförderung auch privat organisiert werden könne. Damit wären die europarechtlichen Probleme bei expliziter Werbung für Agrarprodukte aus Deutschland ausgehebelt. Geklagt hatten ein Landwirt und zwei Unternehmer aus der Ernährungswirtschaft. Die Bundesregierung und auch die Vertreter des Absatzfonds sowie die CMA hätten hingegen argumentiert, dass eine staatlich organisierte zentrale Absatzförderung nötig sei. Strittig sei zudem geblieben, ob die Entscheidungsgremien, die über das Geld aus dem Absatzfonds verfügen, hinreichend demokratisch legitimiert wären.
DBV-Präsident Gerd Sonnleitner war ebenfalls anwesend. Er betonte anschließend, dass er das Absatzfondsgesetz für verfassungsgemäß hält. Wie der DBV mitteilt, habe die Anhörung aller Beteiligten klargemacht, welche Chancen der Absatzfonds und seine Durchführungsgesellschaften CMA und ZMP für die große Vielfalt an regionalen Produkten in Deutschland biete. Nur die CMA sei in der Lage, eine stufenübergreifende Zusammenarbeit von 350 000 Landwirten mit zehntausenden von handwerklich oder gewerblich tätigen Verarbeitungsbetrieben sicherzustellen. Der Bauernpräsident hatte vor dem höchsten deutschen Gericht außerdem erklärt, dass ohne die CMA und die ZMP die deutschen Landwirte wie die Ernährungswirtschaft gegenüber ihren Wettbewerbern in der EU einen enormen Wettbewerbsnachteil hätten. Die Beteiligten des Absatzfonds zeigten sich zuversichtlich, dass das Verfassungsgericht in den nächsten Monaten das System der Absatzförderung bestätigen wird.
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