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Verfütterung tierischer Fette: Gesetze stehen auf der Kippe

Die Bundesregierung will die drohenden Vermittlungsverfahren zur Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFBG) und beim Gesetz zu den Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen abwenden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will die drohenden Vermittlungsverfahren zur Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFBG) und beim Gesetz zu den Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen abwenden. Dem Vernehmen nach steht der Bund "in intensivem Kontakt" mit den Landesregierungen, um sie von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses abzubringen. In beiden Fällen hatte der Agrarausschuss des Bundesrates eine entsprechende Empfehlung gegeben. Die Regierung will offenbar von vornherein der Gefahr eines möglichen Scheiterns vor allem der LFBG-Novelle, zumindest aber einer weiteren Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren begegnen. Dies hätte auch für die Landwirtschaft unmittelbare Folgen, sollen doch mit dem Gesetz tierische Fette wieder für die Verfütterung an Nichtwiederkäuer zugelassen werden.


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Vor diesem Hintergrund hatte sich der DBV bereits vor der Ausschussberatung mit der Bitte an die Länder gewandt, von der Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen. Im Hinblick auf die Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen widerspricht der Bund der Auffassung der Länder, mit der Neuregelung kämen neue Finanzierungsverpflichtungen auf die Länder zu. Bei den strittigen Vorschriften handele es sich lediglich um eine verfassungsrechtlich notwendige Zuständigkeitsregelung, mit der den Ländern nicht die Finanzierungsverantwortung für Interventionen übertragen werde. Der Bundesrat wird in dieser Woche über beide Gesetze entscheiden.

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