Die Verfütterung von tierischen Fetten an Nichtwiederkäuer wird wieder zugelassen. Das geht aus der Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFBG) hervor, die der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Darüber hinaus sind Lebensmittelunternehmer mit der Neuregelung zur Information der zuständigen Behörde verpflichtet, wenn ihnen verdorbene Lebensmittel angeboten werden. Ein gesetzlicher Informantenschutz scheiterte am Widerstand der Union. Im Agrarbereich wurde vor allem die Lockerung des Verfütterungsverbots mit Zustimmung aufgenommen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sprach von einem notwendigen Schritt, um einen national einseitigen Wettbewerbsnachteil abzubauen. Er bedauerte zugleich, dass für Wiederkäuer das Verfütterungsverbot weiterhin bestehen bleibe. Auch hier müsse es endlich zu einer EU-einheitlichen Lösung kommen, forderte der Bauernverband. Auch der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) begrüßte den Beschluss des Bundestages. Er wies darauf hin, dass das Verfütterungsverbot von tierischen Fetten bislang nur in Deutschland gegolten habe, "während Fleisch, Milch und Eier von damit gefütterten Tieren aus europäischen Nachbarländern ungehindert auf dem Tisch des deutschen Verbrauchers landeten". Mit der Entscheidung sei nun endlich ein eklatanter Wettbewerbsnachteil für die deutsche Tierhaltung und Futterwirtschaft verringert worden, betonte der DVT.
${intro}