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Vergünstigungen bei Ökosteuer sollen fallen

Die Bundesregierung plant, bei der Ökosteuer verschiedene Steuervergünstigungen zu senken. Wie der DBV dazu kritisiert, ginge das aber zu Lasten des Mittelstandes, insbesondere auch der klein- und mittelbetrieblich strukturierten Landwirtschaft.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung plant, bei der Ökosteuer verschiedene Steuervergünstigungen zu senken. Wie der DBV dazu kritisiert, ginge das aber zu Lasten des Mittelstandes, insbesondere auch der klein- und mittelbetrieblich strukturierten Landwirtschaft. Die Anhebung der Sockelbeträge für die Erstattungen um etwa das Fünffache führe in Kombination mit der halbierten Steuerermäßigung dazu, dass praktisch die gesamte deutsche Landwirtschaft von den Ermäßigungen bei der Ökosteuer (Stromsteuer und Energiesteuer) ausgeschlossen wird. So soll zum Beispiel bei der Stromsteuer die Schwelle, ab der Steuererstattungen gewährt werden, von 25.000 Kilowattstunden auf etwa 243.900 Kilowattstunden pro Jahr fast verzehnfacht werden. Damit werde die Landwirtschaft faktisch von der Ökosteuer-Entlastung ausgeschlossen. Der DBV fordert, auf die Anhebung dieser Schwellen für die Ökosteuer-Erstattung zu verzichten, zumindest für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Der DBV widerspricht in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Argumentation des Bundesfinanzministeriums, wonach kleine und mittlere Unternehmen mit einem geringeren Energiebedarf "überwiegend nicht im internationalen Wettbewerb" stünden. Viele Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben einen relativ hohen Energieverbrauch für Strom und Wärme zum Beispiel Schweinehaltungsbetriebe, Ackerbaubetriebe mit Getreidetrocknung oder Gartenbaubetriebe stehen in einem harten Kostenwettbewerb mit ihren europäischen Mitbewerbern im Binnenmarkt für Agrarprodukte. Deswegen bleibt ein Ausgleich der Ökosteuer-Belastungen unabhängig von der Betriebsgröße nötig, so der DBV. Der Verband weist darauf hin, dass die Landwirtschaft bereits seit Einführung der Ökosteuer durch die Verwendung der Steuermittel zur Reduzierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung benachteiligt ist. Vor allem die landwirtschaftlichen Familienbetriebe könnten nicht oder allenfalls in relativ geringem Maße von den Entlastungen bei der Rentenversicherung profitieren.

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