Lebensmittel sollen auch zukünftig nicht unter Einstandspreis verkauft werden dürfen. Das sieht die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedet hat. „Damit setzen wir ein klares Zeichen für die Wertschätzung von Lebensmitteln und schieben billigen Lockangeboten einen Riegel vor”, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner.
Dem Gesetzentwurf zufolge wird das ursprünglich bis Ende 2012 befristete Verbot, wonach Handelsunternehmen mit überlegener Marktmacht Lebensmittel nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen unter dem Einstandspreis verkaufen dürfen, um weitere fünf Jahre verlängert. Kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen würden dadurch gestärkt, betonte Aigner.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Regierungsbeschluss. Dass weiterhin wertvolle Lebensmittel - auch nicht zeitweise - unter Wert „verramscht” werden dürften, sei eine zentrale Forderung des Berufsstandes im Hinblick auf die Werthaltigkeit von Lebensmitteln und die Arbeit der Bauernfamilien gewesen, erklärte der DBV. In der Landwirtschaft werde dieser Regelung eine hohe präventive Wirkung beigemessen.
Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln sei ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel und zur Entschärfung des teilweise ruinösen Preiskampfes. Der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen müsse gebremst werden, da ansonsten auf Dauer auch Gefahren für die Qualität von Lebensmitteln und ein erheblicher Druck auf die Erzeugerpreise drohten, so der DBV, der eine endgültige Entfristung gefordert hatte. Die fünfjährige Verlängerung der Regelung bis 2017 wertete der Bauernverband als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung”. (AgE)