Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur „Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ beschlossen. Es soll schlechte Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in deutschen Schlachthöfen beenden.
Laut der Zeitschrift Lebensmittelpraxis muss der Arbeitgeber jetzt für Subunternehmerketten haften und ist für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Er ist zudem verpflichtet, Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es darf auch keine Aufrechnung mit unpfändbaren Forderungen geben.
Außerdem gibt es eine verschärfte Dokumentationspflicht. Die Arbeitszeit der Angestellten muss am selben Tag unmittelbar nach der Arbeitsaufnahme erfasst werden. So will man künftig den „massiven Verstößen gegen das Arbeitsgesetz“ einen Riegel vorschieben.
Aus Sicht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) war dieses Gesetz überfällig, denn in der deutschen Fleischwirtschaft gebe es eine größere Anzahl schwarzer Schafe, die es mit großer Phantasie verstehen, den seit Juli 2014 geltenden Branchenmindestlohn, Arbeitnehmerschutzrechte und sozialrechtliche Abgabepflichten zu unterlaufen. Erst durch die massive Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer sei die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes entstanden. Das neue Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden, bevor es in Kraft treten kann.