Das Bundesumweltministerium (BMU) plant bekanntlich eine Reihe von Verschärfungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Speziell bei den Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) kommt einiges auf die LAndwirte zu.
Viel zu viel, meint der Deutsche Bauernverbandes (DBV) und hat in einem Schreiben an Umwelt-Staatssekretär Jürgen Becker deutlich gemacht, dass die aktuellen Vorschläge nach wie vor eine deutliche Verschärfung der meisten Länderregelungen darstellen. Insbesondere seien die geplanten Regelungen zu den bereits bestehenden Anlagen nicht akzeptabel.
Nach den derzeitigen Vorstellungen des BMU zu der Verordnung soll zukünftig für alle Güllebehälter eine generelle Verpflichtung einer Leckageerkennung greifen. Außerdem sei für alle Altanlagen nach dem Entwurf eine verpflichtende regelmäßige Sachverständigenprüfung vorgesehen, auf deren Grundlage eine Behörde Anordnungen zur Nachrüstung treffen könne, so der DBV.
Diese Systematik, die bei Chemieanlagen praktiziert werde, sei für die Landwirtschaft überzogen und unverhältnismäßig, argumentiert der DBV in dem Schreiben. Der DBV fordert einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen. Güllebehälter seien nicht mit Chemieanlagen zu vergleichen. Zudem würde die geplante bundeseinheitliche Regelung über die Anforderungen der Länder hinausgehen.
Der Verband fordert, dass es bei der bisherigen Praxis von regelmäßigen oder anlassbezogenen Überprüfungen auf Dichtigkeit einer Anlage durch die Länderbehörden bleiben solle. Sofern im Rahmen der Fachrechts- oder der Cross-Compliance-Kontrollen Mängel festgestellt werden, sollte wie bisher die zuständige Behörde die Beseitigung des Mangels anordnen. Diese Verfahrensweise habe sich bereits seit vielen Jahren bewährt. (ad)
vgl.:
Schärfere Vorgaben für Güllelager - die Details (9.3.2012)
Güllelager: Schwarz kritisiert neuen Entwurf (11.10.2012)
Offenbar interner Widerstand gegen Güllelager-Verschärfungen (28.5.2012)