Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

topplus Urteil

Versicherung zahlt für Nutzungsausfall

Nach einem Unfall muss die Versicherung des Verursachers auch für den Nutzungsausfall ihres Autos zahlen.

Lesezeit: 1 Minuten

Wenn Sie wegen eines Unfalls für längere Zeit nicht auf Ihr Fahrzeug zurückgreifen können, muss die Versicherung des Verursachers auch für den Nutzungsausfall zahlen. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellten die Richter klar, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur für die Reparatur des Wagens aufkommen muss, sondern auch für einen eventuellen Nutzungsausfall.

Gerade vor dem Hintergrund sehr langer Lieferzeiten sind das gute Nachrichten für Geschädigte. Als Betroffener ist man weiterhin nicht verpflichtet, andere Werkstätten aufzusuchen, um die Ausfallzeit zu verkürzen. Man könne als Kunde davon ausgehen, dass die gewählte Werkstatt „um eine zeitnahe Beschaffung“ bemüht sei (Az.: 1 U 77/20).

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.