Die Ende 2010 eingeführte Verschärfung bei der Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte nach Eheschließung wird offenbar wieder aufgehoben. Auf maßgebliche Initiative der zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion soll es kurzfristig zu einer Gesetzesänderung kommen, teilt der DBV mit.
Ziel ist, den alten Rechtszustand rückwirkend wieder herzustellen. Das bedeutet, dass die rückwirkende Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte nicht mehr innerhalb der 3-Monats-Frist nach der Eheschließung erfolgen muss. Entscheidend soll wieder der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids über die Feststellung der Versicherungspflicht sein.
Mit dieser vom DBV intensiv geforderten Änderung könnten ca. 2.000 landwirtschaftliche Familien aufatmen, da sie 6 Mio. Euro an Beiträgen nicht nachentrichten müssten, zeigt sich der Bauernverband erleichtert. Vorgesehen ist auch, dass bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Der DBV weist weiter darauf hin, dass in den nächsten Monaten ein monatliches Datenaustauschverfahren zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse eingeführt wird. Durch dieses Datenaustauschverfahren werde die Transparenz erhöht, da erstmals die landwirtschaftliche Alterskasse Kenntnis von der Eheschließung erhält, heißt es. So könne der Versicherungsträger rechtzeitig den Versicherten über die eingetretene Versicherungspflicht informieren. (ad)
vgl.:
Beitragsnachforderungen bei Heirat nicht gerechtfertigt (16.2.2013)