Betreiber von Solaranlagen können ihre Anlagen am kostengünstigsten und in vielen Fällen ausreichend über die Gebäudeversicherung absichern. Wie die Landwirtschaftskammer NRW mitteilt, ist sei gegen Feuer und gegebenenfalls gegen Sturm zum gleitenden Neuwert versichert. Dabei sollte der Versicherungsschutz Überspannungsschäden und Aufräumungskosten enthalten. In der Sturmversicherung bieten die Versicherungs-Gesellschaften bei Selbstbeteiligungen häufig einen Rabatt in Höhe von 50 %; das entspricht einem Gesamtprämiensatz in Höhe von 1 bis 1,2 Promille der Herstellungskosten. Falls die Photovoltaikanlage neben Feuer und Sturm auch insbesondere durch Diebstahl oder Vandalismus gefährdet ist, bieten die Gesellschaften so genannte Allgefahren-Versicherungen an. Der Prämiensatz liegt je nach Anlagengröße, Selbstbeteiligung und Verhandlungsgeschick bei 1,4 bis 1,6 Promille der Herstellungskosten. Eine zusätzliche Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für große und größtenteils fremdfinanzierte Anlagen in Betracht. Je nach Jahreszeit werden 1 bis 2,5 Euro kWp pro Tag abgesichert. KWp steht für Kilowatt-Peak und drückt die Spitzenleistung aus. Allerdings wird in der Regel eine Selbstbeteiligung von zwei bis sieben Tagen abgezogen. Der Prämiensatz steigt dann schnell auf insgesamt mehr als zwei Promille. Einige Anbieter verkaufen das Gesamtpaket einschließlich Betriebsunterbrechung allerdings schon für insgesamt 1,5 Promille.
Eine umfangreiche Betrachtung des Themas finden Sie auch im Energiemagazin Nr 4 2009, das der top agrar beilag. Dort erklärt Versicherungsexperte Heinz Liesenberg sehr übersichtlich, welche Klauseln im Vertrag auf jeden Fall enthalten sein sollten (ab S. 36).