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Versuch mit GVO-Gerste genehmigt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag der Justus-Liebig-Universität Gießen auf Freisetzung gentechnisch veränderter Gerste genehmigt. Das BVL sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag der Justus-Liebig-Universität Gießen auf Freisetzung gentechnisch veränderter Gerste genehmigt. Das BVL sieht bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine Risiken für Mensch und Umwelt. Der Freilandversuch findet auf einer landwirtschaftlichen Versuchsfläche von rund 780 Quadratmetern in der Gemeinde Thulendorf in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die zur Freisetzung genehmigten Gerstenpflanzen weisen laut der Behörde eine verbesserte Mobilisierung von Reservestoffen während der Keimung auf bzw. verfügen über eine Resistenz gegen eine bestimmte Pilzerkrankung. Indem die Reservestoffe stärker mobilisiert werden, soll sich die Gerste während des Mälzungsprozesses sowie bei der Futtermittelherstellung besser verarbeiten lassen. Die eingebrachte Pilzresistenz soll die Widerstandsfähigkeit der Pflanze gegen Pilze der Gattung Rhizoctonia erhöhen.


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