Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger hat kürzlich im Umweltausschuss des Landtages klargestellt, dass Wölfe geschossen werden dürften, die jede Furcht vor Menschen verloren hätten und sich nicht durch Spezialzäune an Viehweiden abschrecken ließen. Wichtig sei aber eine konkrete Einzelfallprüfung in den Landkreisen, die im Wolfsmanagementplan vorgesehen sei.
Unterstützung für diesen Vorschlag erhält er vom Grundbesitzerverband Brandenburg (Familienbetriebe Land und Forst). Auch hier ist man der Ansicht, dass der bisherige Umgang mit Wölfen falsch ist. Zur Gefahrenabwehr sei eine sofortige Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht notwendig. Somit könnten bei ganzjähriger Unterschutzstellung des Wolfs sog. „Problemwölfe“ unproblematisch von örtlichen Jägern geschossen werden, erklärte der Verband am Dienstag.
Die Abschussregelungen im Brandenburger Wolfsmanagementplan (2013-2017) jedenfalls seien dazu nicht praktikabel. Zweckmäßiger wäre die Klassifizierung als „Problemwolf“ nach den im Yellowstone-Nationalpark in den USA geltenden Regelungen. Danach wird der Wolf als problematisch angesehen, der sich Menschen, menschlichen Behausungen oder Nutztieren auf weniger als 100 Meter nähert.
Die Familienbetriebe fordern die Landesregierung auf, bei der Bundesregierung auf eine Veränderung des Schutzstatus des Wolfes hinzuwirken oder andernfalls die Berner Konvention zu kündigen. "Solange der Wolf geschützt ist, wird die Landesregierung aufgefordert, für alle durch den Wolf direkt oder indirekt verursachten Schäden einengesetzlichen Schadenersatzanspruch zu schaffen. Zugleich müssen auch die durch Präventionsmaßnahmen entstehenden Kosten und Folgekosten in vollem Umfang ersetzt werden", heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.