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Vorgezogener Direktausgleich kommt

Der Forderung nach einem Vorziehen des EU-Direktausgleichs wollen Bund und Länder jetzt entgegenkommen. Nach Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie der Bankenwirtschaft ist ein Verfahren vorgezeichnet, das es erlaubt, zinsfreie Liquiditätshilfe-Kredite schon ab 1.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Forderung nach einem Vorziehen des EU-Direktausgleichs wollen Bund und Länder jetzt entgegenkommen. Nach Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie der Bankenwirtschaft ist ein Verfahren vorgezeichnet, das es erlaubt, zinsfreie Liquiditätshilfe-Kredite schon ab 1. Juli 2009 in Höhe von 70 % des Direktausgleichs zur Verfügung zu stellen, teilt der DBV mit. Zusätzlich werde es ein umfassenderes zinsgünstiges 4-jähriges Liquiditätshilfedarlehen geben. Für beide Maßnahmen soll der Bund insgesamt 25 Mio. Euro an Zinsverbilligungsmitteln zur Verfügung stellen.


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Mit diesem Volumen könnten 1 bis 1,5 Mrd. Euro zusätzliche Liquidität in den Betrieben geschaffen werden, so der Verband weiter. Die Länder könnten die Liquiditätshilfe des Bundes ergänzen. Nach den Vorgaben aus Brüssel müssen der vorgezogene Direktausgleich und die 4-jährige Liquiditätsunterstützung als Kredite und damit nach dem deutschen Kreditwesengesetz abgewickelt werden. Für den DBV kommt es jetzt auf die Landesregierungen an, vor allem bei den kleineren Beträgen unbürokratisch vorzugehen. Durch die Einbindung der Hausbanken ist im Regelfall gewährleistet, dass Bonität und Tilgung "stimmen".

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