Zu den immer noch fehlenden Details beim Greening lesen Sie einen Kommentar von Matthias Schulze Steinmann, stellv. Chefredakteur des Wochenblatts Westfalen-Lippe:
"Es bleibt ein Stück aus dem Tollhaus: Während die Bauern die Saat fürs kommende Jahr in die Erde bringen, diskutieren die Bürokraten noch immer darüber, welche Voraussetzungen für die Einhaltung des Greenings – und damit für die Anbauplanung überhaupt – gelten.
Stichwort Anbaudiversifizierung: Jeder konventionell wirtschaftende Betrieb mit mehr als 30 ha Ackerland muss vom kommenden Jahr an mindestens drei Kulturen anbauen. Was aber eine „landwirtschaftliche Kultur“ überhaupt im juristischen Sinne ist, darüber herrscht noch immer Unklarheit.
Stichwort ökologische Vorrangfläche
Es ist zu begrüßen, dass Landwirte die Vorgaben (5 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen) auch über den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen erfüllen können. Wichtige Details sind aber noch immer offen. Auch hier bleibt die Frage: Was überhaupt ist eine zulässige Zwischenfrucht? Das Bundeslandwirtschaftsministerium sagt: Es ist kein Getreide und der Höchstanteil einer Art liegt bei 60 %. Wie das praktikabel kontrolliert werden soll, bleibt ein Rätsel.
Auch die Bauern selbst kommen auf die interessantesten Ideen: So mancher Maisanbauer argumentiert, er habe doch schon zwei Kulturen in seiner Fruchtfolge: Den Silomais und den Mais für Corn-Cob-Mix. Andere Berufskollegen aus Veredlungsregionen glauben eine Lösung gefunden zu haben, günstig an ökologische Vorrangflächen zu kommen – und versuchen am Pachtmarkt im Sauerland ihr Glück.
Tatsache ist, dass sich die Einführung des Greenings zunehmend zu einem Informationsdesaster entwickelt. Die Verunsicherung ist groß, die Bauern sind zu Recht verärgert. „Grüner und gerechter“ sollte das Greening die Agrarpolitik machen – bislang blüht nur die Bürokratie.
Jeder muss jetzt durchrechnen, was er macht
(...)Jeder Praktiker muss sich fragen: Erfüllt mein Betrieb die Vorgaben zur Anbaudiversifizierung oder müssen Fruchtfolgeglieder angepasst werden? Dann gilt es zu klären, wie viel ökologische Vorrangfläche, etwa über bestehende Landschaftselemente, bereits vorhanden ist – und wie der Rest am günstigsten erbracht werden kann. Maßgeblich für den Anbau von Zwischenfrüchten ist die Aussaat bis Oktober 2015. Für andere Maßnahmen wie die Anlage von Pufferstreifen oder Brachen müssen aber schon jetzt die Weichen gestellt werden.
Bei Verstößen gegen die Auflagen stehen bis zu 125 % der Greeningprämie von 87 €/ha auf dem Spiel. Deshalb ist es wegen der vielen offenen Punkte ratsam, das Greening nicht auf Kante zu nähen, etwa bei der ökologischen Vorrangfläche eine kleine Sicherheitsreserve einzuplanen. Erfahrungsgemäß dürfte die Verwaltung bei der Kontrolle des Greenings weniger schnarchnasig vorgehen als bei seiner Einführung."
Lesen Sie die aktuelle Entwicklung:
Schmidt legt weitere Details zur Agrarreform vor (5.9.2014)
Länder sollen zügig über Greening-Details entscheiden (5.9.2014)
„Viele Detailregelungen zum Greening kommen zu spät“ (29.8.2014)
Zwischenfrucht für Greening erst ab Aussaat 2015! (5.8.2014)