Um die Schaf- und Ziegenhaltung noch besser zu unterstützen, führt Hessen eine Weidetierprämie ein. Wie Landwirtschaftsministerin Priska Hinz im Landtag sagte, helfe die Regierung so, die wirtschaftliche Existenz der hessischen Weidetierhalter zu sichern und die Landschaftspflege zu erhalten.
"Damit sind wir nach Thüringen und Sachsen eines der ersten Bundesländer mit einer solchen Prämie“, erklärte Hinz am Mittwoch im Landtag. Für die Weidetierprämie soll auf Antrag der Regierungsfraktionen eine Million Euro bereitgestellt werden. Mit Beschluss über den Haushalt gab der Landtag daraufhin den Weg dafür frei. Je nach Anzahl der Tiere werden den Haltern noch im Jahr 2020 Mittel zur Verfügung gestellt.
Bereits 2018 hatte Hessen eine flächenbezogene Herdenschutzprämie für Schaf- und Ziegenhalter eingeführt. Diese Unterstützung wurde im Jahr 2019 von 17 auf 31 Euro je Hektar aufgestockt und wird in diesem Jahr nochmals auf 40 Euro je Hektar erhöht. Außerdem werden Tierhalter mit seltenen Nutztierrassen, darunter das Rhönschaf, das Coburger Fuchsschaf und die Weiße Deutsche Edelziege unterstützt. Hierfür werden derzeit jährlich rund 110.000 Euro aufgewendet und das Programm soll auf weitere Nutztierrassen ausgeweitet werden.
Schmal: „Weidetierprämie kann Wolfsbejagung nicht ersetzen“
Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, begrüßt die Förderung, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass Geld den dringend benötigten Schutz der Weidetiere durch eine wirksame Wolfsbejagung nicht ersetzen kann.
Auch die vor wenigen Wochen vom Land beschlossene Erhöhung der Herdenschutzprämie helfe den Weidetierhaltern nicht wirklich. Denn die tatsächlichen Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von Schutzzäunen sowie von speziell ausgebildeten Herdenschutzhunden würden damit nicht ansatzweise ausgeglichen, betonte Schmal.
Vor allem in Grünlandregionen seien Weidetiere zur Pflege und zum Erhalt der schönen hessischen Kulturlandschaft wichtig. Deshalb müsse der Schutz von Weidetieren durch gezielte Entnahme von Wölfen, wie sie das novellierte Bundesnaturschutzgesetz jetzt vorsehe, Priorität haben. Notwendig seien konkrete Regelungen, unter welchen Voraussetzungen Wölfe entnommen werden könnten, darüber hinaus müssten effektive Präventionsmaßnahmen adäquat gefördert und Weidetierhaltern ein Rechtsanspruch auf sachgerechte Entschädigung eingeräumt werden.