Die Landwirte müssen sich auf weitergehende Verschärfungen im Düngerecht einstellen. Man werde aller Voraussicht nach nicht umhinkommen, den vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung an der einen oder anderen Stelle nachzubessern, hieß es vergangene Woche im Bundeslandwirtschaftsministerium.
Bereits im Juni hatte die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben auf Nachfragen der Europäischen Kommission eine Erweiterung des Maßnahmenkataloges in den sogenannten „roten Gebieten“ in Aussicht gestellt. Danach sollen die Länder in den mit Nitrat belasteten Gebieten unter anderem die Möglichkeit bekommen, Restriktionen für die Phosphatdüngung zu erlassen.
Auch von anderer Seite ist Druck im Kessel: Die Bundesregierung hat vergangene Woche den im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zur Novelle der Düngeverordnung erstellten Umweltbericht veröffentlicht. Nach einer einmonatigen Auslegungsfrist können Behörden und die „betroffene“ Öffentlichkeit Stellung nehmen. Aus den Stellungnahmen kann sich gegebenenfalls noch Änderungsbedarf im Verordnungsentwurf ergeben.
Unterdessen begrüßte der Deutsche Bauernverband (DBV), dass mit der Vorlage des Umweltberichts zur Düngeverordnung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung der Gesetzgebungsprozess zur Düngeverordnung einen Schritt vorankomme, um Rechtssicherheit für die Betriebe zu erlangen und einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland entgegenzuwirken. Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, wertete den Umweltbericht als Bestätigung eigener Positionen.
Zusätzliche Länderoptionen
Zwar ist das Brüsseler Notifizierungsverfahren zum aktuellen Entwurf der Düngeverordnung inzwischen formal abgeschlossen. Dennoch hatte die Kommission der Bundesregierung einige kritische Nachfragen übermittelt. Einen Teil der Forderungen hat die Regierung in ihrem Antwortschreiben abschlägig beschieden.
Beispielsweise betrifft dies die Eutrophierung von Gewässern als Kriterium für die Festlegung belasteter Gebiete oder die aus Brüsseler Sicht zu langen Übergangsfristen für einige Maßnahmen wie eine Senkung der Nährstoffkontrollwerte oder die vorgesehenen Lagerkapazitäten für Gülle und Festmist.
Widersprochen hat die Bundesregierung zudem der Kritik an dem zu hohen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff je Hektar sowie der Forderung nach differenzierten Kontrollwerten. Hingegen ist man in Berlin offen gegenüber einer Ausweitung des Maßnahmenkatalogs in den „roten Gebieten“, die die Länder dort zusätzlich ergreifen können sollen. Danach sollen die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen ergänzt werden um die Einführung eines Ausbringungsverbots für phosphathaltige Düngemittel vom 15. November bis 31. Januar, eine Ausweitung der Mindestabstandsregelung an Gewässern auf phosphathaltige Düngemittel sowie eine Beschränkung der Phosphatdüngung auf gut versorgten Böden. Zudem soll die im Entwurf vorgeschriebene Einarbeitungszeit für Gülle von vier Stunden in den belasteten Gebieten auf eine Stunde verkürzt werden dürfen.
Im intensiven Gespräch
Über seine Antworten befindet sich das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit im „intensiven Gespräch“ mit der Kommission. Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens hatte sich kürzlich optimistisch gezeigt, offene Fragen mit der Brüsseler Administration zügig klären zu können. Ob es bei dem bereits signalisierten Entgegenkommen bleiben wird oder die Bundesregierung noch einmal nachlegen muss, wird sich dabei zeigen.
Noch nicht abgeschlossen ist die Notifizierung des Entwurfs zur Änderung des Düngegesetzes. Noch bis zum 20. Oktober läuft die dreimonatige Stillhaltefrist, in der andere Mitgliedstaaten und die Kommission zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen können. Gleichzeitig besteht noch Klärungsbedarf innerhalb der Koalition in Sachen „Hoftorbilanz“. Hier versucht Aeikens mit den beiden Protagonisten von Union und SPD, Franz-Josef Holzenkamp und Priesmeier, einen Kompromiss zu schmieden.
Einig ist man sich, dass der zweite Durchgang des Düngegesetzes sowie die Beschlussfassungen über die Düngeverordnung und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in derselben Plenarsitzung des Bundesrates erfolgen sollen. Aeikens hatte angekündigt, den Entwurf zur Düngeverordnung im Dezember der Länderkammer zuzuleiten. Nicht mehr angerührt werden soll der Kompromiss zum Bestandschutz für Güllelagerstätten in der Anlagenverordnung.