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Weniger Ermäßigungen bei der Ökosteuer

Betriebe mit hohem Stromverbrauch, wie z.B. Veredlungs- oder Gartenbaubetriebe, sollen künftig mehr Energiesteuer zahlen. Das zeigte sich bei den Beratungen zur neuen Ökosteuer im Bundestag. Wie der DBV mitteilt, habe die Bundesregierung ihre Pläne zwar abgemildert, die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe bleibe aber bestehen.

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Betriebe mit hohem Stromverbrauch, wie z.B. Veredlungs- oder Gartenbaubetriebe, sollen künftig mehr Energiesteuer zahlen. Das zeigte sich bei den Beratungen zur neuen Ökosteuer im Bundestag. Wie der DBV mitteilt, habe die Bundesregierung ihre Pläne zwar abgemildert, die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe bleibe aber bestehen. Vor allem durch die vorgesehene Verdoppelung der Sockelbetragsgrenze von 25.000 auf 50.000 Kilowattstunden werde ein Großteil der Landwirtschaft von der Ermäßigung der Energiesteuer ausgeschlossen, so der Verband weiter. Immerhin habe sich die Regierung von den ursprünglichen Plänen im "Sparpaket" verabschiedet, die eine Verzehnfachung des Sockelbetrages vorsahen. Mit den ursprünglichen Plänen wäre die deutsche Landwirtschaft faktisch völlig aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Ermäßigung herausgefallen. Nun könnten wenigstens landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Stromverbrauch wieder erwarten, eine Ermäßigung bei der Ökosteuer zu erhalten. Aber auch diese Betriebe würden belastet, da die Steuerermäßigung halbiert werden soll.

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