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Weniger Maissaatgut wegen GVO beanstandet als im Vorjahr

Obwohl deutlich mehr Maissaatgut beprobt wurde, ist die Anzahl der wegen Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beanstandeten Partien in diesem Jahr kleiner ausgefallen als 2012.

Lesezeit: 3 Minuten

Obwohl deutlich mehr Maissaatgut beprobt wurde, ist die Anzahl der wegen Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beanstandeten Partien in diesem Jahr kleiner ausgefallen als 2012. Wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und das Deutsche Maiskomitee (DMK) vergangene Woche mitteilten, wurden dieses Jahr im Rahmen der behördlichen Saatgutuntersuchung 498 Maissaatgutpartien auf GVO-Anteile getestet; die Probenanzahl stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um knapp 20 %. In zehn Saatgutpartien wurden dabei GVO-Bestandteile im Spurenbereich nachgewiesen, worauf diese seitens der Züchter vom Markt genommen wurden.


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Im letzten Jahr hatte die Saatgutprüfung bei 419 Saatgutpartien noch elf Beanstandungen ergeben. Angesichts der diesjährigen Prüfergebnisse bekräftigten die beiden Verbände ihre Forderung nach praktikablen Saatgutschwellenwerten inklusive einer technischen Lösung und Rechtssicherheit im Umgang mit unbeabsichtigten und unvermeidbaren GVO-Bestandteilen in konventionellem Saatgut. „Weltweit ist der Anbau und damit der internationale Handel mit gentechnisch veränderten Pflanzen Realität“, stellte der BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer fest. Vor diesem Hintergrund sei eine absolute Nulltoleranz gegenüber gentechnisch veränderten Bestandteilen unrealistisch. Nur durch die Festlegung von Schwellenwerten für das Vorhandensein unbeabsichtigter und unvermeidbarer GVO-Spuren in Saatgut einschließlich einer technischen Lösung könne die existenzbedrohende Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten beendet werden.


Vermischungen vermeiden


BDP und DMK erinnerten daran, dass die Aussaat von Maissaatgut mit vermeintlichen GVO-Anteilen in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt habe. Die Maisaussaat sei daher in jeder Saison erneut mit großen Unsicherheiten für die gesamte Branche, von Züchtern über den Handel bis zum Landwirt, verbunden. Um Vermischungen mit gentechnisch veränderten Bestandteilen zu vermeiden, hätten die Züchtungsunternehmen aufwendige und kostenintensive Qualitätssicherungssysteme etabliert. Diese firmeninternen Qualitätssicherungsmaßnahmen seien mit einem erheblichen finanziellen und logistischen Aufwand verbunden. Bereits in den Züchterhäusern würden beispielsweise viele Partien beim geringsten Verdacht verworfen und stünden somit dem Markt nicht mehr zur Verfügung. Dies sei insbesondere in Zeiten der Saatgut-Knappheit eine große Herausforderung für die gesamte Branche. Aber selbst wenn eine Partie in der internen Untersuchung negativ getestet worden sei, könne nie ausgeschlossen werden, dass bei Analysen Dritter dennoch GVO-Spuren nachgewiesen werden könnten, betonen die beiden Verbände. Züchter und Behörden arbeiteten deshalb eng zusammen, um verdächtige Partien vor der Aussaat zu identifizieren und spätere Vollzugsmaßnahmen zu vermeiden.


Erfolgreiche Bemühungen


Dass die Bemühungen der Züchter, GVO-Anteile in konventionellem Saatgut zu vermeiden, erfolgreich sind, zeigen nach Einschätzung von BDP und DMK die abnehmende Zahl positiver Untersuchungsergebnisse sowie die Tatsache, dass die nachgewiesenen GVO-Spuren alle unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 % lagen. Trotzdem verdeutlichten die Ergebnisse der jährlichen Saatgutüberwachung auch, dass langfristig ein Anteil positiver Befunde von bis zu 3 % bei den beprobten Maispartien nicht zu unterschreiten sei. „Eine Garantie, dass sämtliche Saatgutpartien frei von unbeabsichtigten GVO-Spuren sind, gibt es nicht“, stellten die Züchterverbände klar. Um dieses zu gewährleisten, müsste jedes einzelne Saatkorn auf GVO untersucht und damit zerstört werden. Eine frühzeitige Beprobung der Saatgutpartien sowie eine umgehende Informationsweitergabe der Behörden über Probenahmen und vorliegende Ergebnisse an die Züchter sei aber ein erster Schritt, um Vollzugsmaßnahmen und somit bedeutsame wirtschaftliche Schäden für Züchter und Landwirte zu vermeiden.       AgE/br

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