DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hat die Überlegungen der EU, den Begriff des "aktiven Landwirts" zu definieren, erneut kritisch hinterfragt. Vergangene Woche hätten Beamte der Brüsseler Generaldirektion Landwirtschaft Überlegungen geäußert, die aktiven Landwirte über einen Mindestanteil ihres Einkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit am Gesamteinkommen abzugrenzen, schreibt der Bayerische Bauernverband.
Als Nachweis könnte zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid dienen. Diese aktuellen Gedankenspiele in Brüssel haben die von Sonnleitner bereits Ende 2010 öffentlich geäußerte Sorge als berechtigt bestätigt. In der Diskussion über die EU-Agrarpolitik nach 2013 bestehe mit der Definition "aktiver Landwirt" die große Gefahr, dass Nebenerwerbslandwirte und Betriebe mit Einkommenskombinationen wie Bioenergie, Urlaub auf dem Bauernhof oder anderen Standbeinen vom Erhalt von EU-Direktzahlungen künftig ausgeschlossen würden, so der Verband weiter. Hier gelte es weiter wachsam zu bleiben und sich nicht beschwichtigen zu lassen.
Bei der Konferenz zum Bürokratieabbau in der Gemeinsamen Agrarpolitik am vergangenen Montag, 14. März, in Freising erklärte EU-Agrarkommissar Dacian CioloÅŸ, dass die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Thema "aktiver Landwirt" im Moment keinen konkreten Vorschlag habe, der auf der Grundlage von Einkommen basiere. Er betonte, dass beim "aktiven Landwirt" noch keine nähere Definition vorliege.