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Widerstand gegen Verschärfung von EU-Sanktionen

In Deutschland wächst der Unmut gegen die von der Europäischen Kommission veranlasste Verschärfung der Sanktionsregelungen bei Cross Compliance. Sowohl der DBV als auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnen vor überzogenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Bestrafung von wiederholten Bagatellverstößen.

Lesezeit: 3 Minuten

In Deutschland wächst der Unmut gegen die von der Europäischen Kommission veranlasste Verschärfung der Sanktionsregelungen bei Cross Compliance. Sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnen vor überzogenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Bestrafung von wiederholten Bagatellverstößen.


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„Seit Monaten wird in Brüssel über Vereinfachungen bei den bürokratischen Auswüchsen der letzten Agrarreform debattiert, und die erste konkrete, für die Landwirte fühlbare Konsequenz ist eine weitere Verschärfung“, kritisierten die Obfrau der Fraktion im Ernährungsausschuss, Katharina Landgraf, und der zuständige Berichterstatter Hermann Färber (wir berichteten). Notwendig seien jedoch „entgegengesetzte Signale“.


DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken warnte in einem Schreiben an die EU-Kommission vor einschneidenden Auswirkungen vor allem für die Tierhalter. Nach seiner Auffassung hätten mit der bekanntgewordenen Neuauslegung von Vorschriften im Rahmen des Kontroll- und Sanktionssystems bereits kleinste Verstöße bei der Tierkennzeichnung oder der Meldung an die staatliche HIT-Datenbank wie eine Überschreitung der Meldefrist von sieben Tagen drastische Prämienkürzungen zur Folge. Daneben zeigte sich der DBV von den jüngsten Ideen der Kommission für mehr Flexibilität bei den Direktzahlungsanträgen nur teilweise überzeugt.


Unverhältnismäßige Änderung


Ende letzten Jahres hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium über striktere Sanktionierungen von Cross Compliance-Verstößen in Wiederholungsfällen bei vorangegangenen geringfügigen Verstößen informiert. Das Ressort beruft sich dabei auf eine veränderte Auslegung der EU-Kommission. Danach müsse auch im Rahmen des sogenannten Frühwarnsystems nachverfolgt werden.


Bei einem erneuten Verstoß solle nunmehr ein im Rahmen des Frühwarnsystems zunächst nicht sanktionierter Verstoß nachträglich sanktioniert werden. Bislang werden Verstöße, die im Rahmen des sogenannten Frühwarnsystems bei Cross Compliance festgestellt und von Landwirten in einer vorgegebenen Frist abgestellt werden, im Wiederholungsfall nicht gewertet.


Aus Bauernverbandssicht ist die Änderung völlig unverhältnismäßig und widerspricht zudem den einschlägigen EU-Rechtstexten. Eine vom Gesetzestext nicht getragene und zudem unverhältnismäßige Auslegung könne keinerlei Akzeptanz bei den betroffenen Landwirten finden, so Krüsken in seinem Schreiben. Eine Erhöhung des bereits bestehenden enormen Kontroll- und Dokumentationsaufwands würde zudem in einem eklatanten Widerspruch zum Vorhaben EU-Kommission stehen, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu vereinfachen.



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