Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Mittwoch mit der Energiebranche über Lösungen beraten, um den Atomausstieg bis 2022 zu schaffen. Im Mittelpunkt standen der Zubaubedarf an konventionellen Kraftwerken sowie die Gestaltung des Strommarktes, damit sich die Kraftwerke bei immer mehr Wind- und Solarenergie auch rechnen.
Bisher gibt es zu wenig Pläne für neue Kraftwerke. Da ein Einspeisevorrang für Wind- und Solarstrom besteht, ist bei wachsendem Ökoenergie-Anteil unklar, ob sich eine Milliardeninvestition zum Beispiel in ein Gaskraftwerk rechnet, berichtet die Tagesschau. Derzeit sei nicht absehbar, wie viele Stunden solch ein Kraftwerk pro Jahr Strom produzieren kann.
Wirtschaft, Kommunen und Opposition sehen unterdessen zunehmende Probleme bei der Umsetzung der Energiewende. Und der Chef der Deutschen Energie-Agentur (Dena), Stephan Kohler mahnte: "Wir müssen den Netzausbau viel stärker mit dem Ausbau der regenerativen Energien synchronisieren." Ein Plan für den bundesweiten Netzausbau soll im Fokus eines Treffens Merkels mit den Ministerpräsidenten am 23. Mai in Berlin stehen.
Netzausbau im Zuge der Energiewende konstruktiver gestalten
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert beim notwendigen Netzausbau für die Energiewende eine bessere Beachtung der Anliegen der Landwirte und Grundeigentümer. Bei der Trassenführung müssten land- und forstwirtschaftliche Flächen soweit wie möglich geschont und landwirtschaftliche Betriebe in ihren agrarstrukturellen Entwicklungsmöglichkeiten gesichert werden, so der Verband. Auch müssten die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf einen Vorrang der Entsiegelungsmaßnahmen umgesteuert werden, um nicht zusätzlich wertvolle landwirtschaftliche Flächen in Anspruch zu nehmen.
Der DBV warnt davor, dass bei einer Fortschreibung der heutigen Entschädigungsregeln die Akzeptanz der Landwirte und Grundeigentümer für den Netzausbau verlorengeht. Es könne nicht angehen, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien mit erheblichen staatlichen Anreizprogrammen gefördert wird, Netzbetreiberunternehmen für Neuinvestitionen hohe Renditen zugesichert werden und die im Eigentum nicht betroffenen Kommunen hohe Kompensationszahlungen erhalten, während betroffene Eigentümer lediglich nach Aufopferungsgrundsätzen mit einer geringen Einmalzahlung entschädigt werden sollen.
Der Bauernverband fordert daher einen Wechsel hin zu einer zusätzlichen wiederkehrenden Nutzungsvergütung für die Leitungstrassen. Mit dem für Ende 2012 vorgesehenen "Bundesbedarfsplangesetz " bestehe die Möglichkeit, auch eine derartige Vergütungsregelung gesetzlich einzuführen. (ad)