Auf den Äckern wachsen heute die Lebensmittel von morgen heran. Die hohen Qualitätsansprüche an die Rohstoffe können Landwirte aber nur mit Unterstützung der Spaziergänger und Hundehalter erfüllen. Der Landesbauernverband (LBV) aus Baden-Württemberg bittet daher alle in Feld und Flur die landwirtschaftlichen Flächen möglichst nicht zu betreten, Hunde anzuleinen und Abfälle dort nicht zu entsorgen. Verunreinigtes Erntegut sei gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucherwie Bauern gleichermaßen, betont der LBV.
Auf Wiesen produzieren Landwirte Futter für ihre Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen. Die Verunreinigung von Grünlandmit Hundekot kann eine große Gefahr für die Gesundheit von Nutztieren darstellen. Vor allem für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter zu Fehlgeburten führen.
Abfälle wie beispielsweise Dosen oder Flaschen können Nutztiere verletzen und vergiften. Zudem kann solcher Müll auch teure Schäden an Maschinen verursachen.
Hintergrund:
Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchsesund der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes wiederaufzunehmen und zu entfernen.
Information für Hundehalter: Der Landesbauernverband hat in einer dritten Auflage einen Informationsflyer für Hundehalter produziert. Dieser kann hier digital heruntergeladen werden oder über den LBV kostenlos bestellt werden.
Knigge für Feld und Flur: Die Organisation Information.Medien.Agrar (i.m.a.) hat vergangenes Jahr die Publikation „Knigge für Feld und Flur“ veröffentlicht. Diese kann kostenlos auf www.ima-agrar.de heruntergeladen oder bestellt werden.