Der WLV ergreift die Initiative in der Diskussion über die Zulassung von Stallbauten und sucht den Konsens mit der Öffentlichkeit. Angesichts der lebhaften gesellschaftlichen Diskussion über Tierhaltungsfragen schlägt er vor, durch die Aufnahme einer neuen Ziffer im Baugesetzbuch Konflikte über die Genehmigung gewerblicher Ställe weitgehend zu vermeiden.
„Viele Menschen haben heute Vorbehalte gegen den Bau von Ställen für Schweine und Hähnchen. Wir nehmen diese Ängste ernst und wollen mit unserem Vorschlag zur Neufassung der Genehmigungsverfahren bei gewerblicher Tierhaltung einen Beitrag leisten, der die Interessen der Allgemeinheit ebenso wahrt wie die Anliegen der Landwirte", sagte WLV-Präsident Franz-Josef Möllers kürzlich in Münster. Der Vorschlag des WLV sieht vor, dass künftig Ställe für gewerbliche Tierhaltung nur noch dann errichtet werden dürfen, wenn drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sind:
- im Betrieb muss es bereits landwirtschaftliche Tierhaltung geben („funktionaler Zusammenhang“ mit einem landwirtschaftlichen Betrieb),
- der Stall muss in der Regel in der Nähe der Hofstelle errichtet werden („räumlicher Zusammenhang“ mit einem landwirtschaftlichen Betrieb),
- der Betrieb muss immissionsrechtlichen Anforderungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in besonderer Weise genügen. (ad)