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Wozu die neue Dokumentation beim Pflanzenschutz, Herr Minister?

Die Landwirtschaft steht zu den bestehenden Verpflichtungen zur Aufzeichnung im Bereich Pflanzenschutz und praktiziert dies auch.

Lesezeit: 2 Minuten

Völlig unverständlich ist jedoch derzeit für die Landwirtschaft das Trauerspiel um die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes. Das erklärte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner. Er wehre sich vehement dagegen, dass ohne eine EU-rechtliche Notwendigkeit Cross Compliance um die schlagbezogene Dokumentation jeder Pflanzenschutzmittelanwendung erweitert wird, schrieb der Präsident an Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer. Er erinnerte daran, dass der Minister angekündigt hatte, die Aufzeichnungspflicht aus dem Pflanzenschutzgesetz wegen der drohenden Verknüpfung mit Cross Compliance zu streichen. Unfassbar sei daher, dass sich kurz nach diesen eindeutigen Zusagen die Regierungsfraktionen darauf verständigt hatten, an der schlagspezifischen Dokumentationspflicht festzuhalten. "Die Landwirte fordern Ihren mehrfach betonten Grundsatz ein, lediglich europäische Standards bei Cross Compliance aufzunehmen und übermäßige Sanktionsrisiken durch Cross Compliance für die landwirtschaftlichen Betriebe zu verhindern", forderte Sonnleitner. Ebenso wandte sich Sonnleitner in Sachen Pflanzenschutzgesetz an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen. Die Landwirte in Deutschland hätten im Zusammenhang mit Cross Compliance in den letzten Jahren leidvoll die Folgen einer praxisfernen EU-Bürokratie zu spüren bekommen. Daher hätten die Landwirte kein Verständnis dafür, wenn entgegen allen Entbürokratisierungsprogrammen jetzt ohne Not zusätzliche Kontrollbürokratie geschaffen werden soll.

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