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Z-Saatgut wird komplett kostenpflichtig

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) ist mit dem gegenwärtigen Volumen der Nachbaugebühren nicht einverstanden und hat die Rahmenregelung mit dem DBV gekündigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie der Bauernverband erklärt, drängten die Pflanzenzüchter auf striktere Regeln bei der Erfassung des Nachbaus und ein höheres Volumen der Nachbaugebühren. Laut BDP hat die "Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut" durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes ihre Vorzüglichkeit eingebüßt und sei damit nicht länger geeignet, den Züchtungsfortschritt zu sichern und den Z-Saatgutwechsel zu steigern. Da sich der Bauernverband nach eigenen Aussagen jedoch für die entlastenden Vereinbarungen der bestehenden Rahmenregelung einsetzt, lehnt er jegliche Verschärfung ab. Somit sah der BDP-Vorsitzende Dr. Kartz von Kameke am vergangenen Donnerstag nur noch den Ausweg, die gemeinsam von beiden Organisationen getragene Rahmenregelung zum Nachbau mit Wirkung zum 30. Juni 2008 zu kündigen. Der Bauernverband nimmt diese einseitige Kündigung zur Kenntnis. Damit gilt zur Ernte 2009 das gesetzliche Verfahren und Nachbausaatgut wird komplett kostenpflichtig. Die Vereinbarungen der Rahmenregelung, wie die Freistellung von der Zahlung der Nachbaugebühr ab einem Saatgutwechsel von 60 %, entfallen fortan. Doch bleibt die Möglichkeit erhalten, individuelle Vereinbarungen mit dem Sortenschutzinhaber zu treffen. Entsprechend der letzten Rechtsprechung beträgt die Nachbaugebühr grundsätzlich 50 % der Z-Lizenz, weitere in der Rahmenregelung vereinbarte Rabatte entfallen. In einem Schreiben an den Vorsitzenden des BDP fordert DBV-Präsident Gerd Sonnleitner den BDP auf, im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit die Höhe der Z-Lizenzen der Sorten offen zu legen.


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Der BDP erklärt seinerseits, schon jetzt würde etwa die Hälfte der Landwirte das gesetzliche Verfahren wählen. Diese Entwicklung greife der BDP mit der Beendigung des Rahmenabkommens auf. Der Nachbau mache fast 50 % der Anbaufläche aus. Für nahezu jede zweite Getreide- und Kartoffelpflanze auf deutschen Äckern werde keine Z-Lizenz gezahlt. Daher spiele das Entgelt für die Wiederaussaat eine entscheidende Rolle für den Züchtungsfortschritt, so der Verband. Die rückläufigen Einnahmen würden nicht annähernd die stark angestiegenen Entwicklungskosten von rund 3 Mio. Euro für eine neue Sorte decken.

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