Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) erinnert daran, dass die Werte für Zahlungsansprüche im Rahmen der Prämienregelung innerhalb von zwei Jahren genutzt werden müssen, damit sie dem Bewirtschafter erhalten bleiben. Alle Landwirte, die bis zum 15. Mai ihren Sammelantrag abgeben, sollten darauf achten.
Es besteht die Möglichkeit, im Vorjahr nicht genutzte Zahlungsansprüche in diesem Jahr zu beantragen. Wenn Landwirte aber feststellen, dass nicht alle Zahlungsansprüche beantragt werden können oder zu verfallen drohen, bietet sich die Möglichkeit, Zahlungsansprüche an andere landwirtschaftliche Betriebe in NRW zu veräußern.