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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Zulassung von GV-Mais als Futtermittel verzögert sich

Die Brüsseler Politiker sind sich weiterhin nicht einig, wenn es um die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zur Einfuhr als Futter- und Lebensmittel geht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Brüsseler Politiker sind sich weiterhin nicht einig, wenn es um die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zur Einfuhr als Futter- und Lebensmittel geht. Im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit gab es am vergangenen Mittwoch keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung von drei GV-Maislinien. Damit gehen die entsprechenden Vorschläge der Europäischen Kommission wie in zahlreichen anderen Fällen davor zur erneuten Abstimmung in den Ministerrat.


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Aufgrund der Sommerpause könnten sich die Agrarminister frühestens am 7. September mit dem Thema befassen, parallel zur Diskussion des Milchberichts. Realistischer scheint jedoch, dass die GVO im Oktober auf der Tagesordnung des Rats landen. Aufgrund der Erfahrung mit früheren Zulassungsverfahren dürfte es als Überraschung gelten, falls sich die Minister tatsächlich auf eine eindeutige Befürwortung oder Ablehnung der Zulassungen einigen. Dann muss die Kommission entscheiden, ob sie die Maislinien zulässt. Dabei drängt die Zeit, denn eine gentechnisch veränderte Maissorte war dafür verantwortlich, dass im Juni eine Lieferung Sojabohnen aus den USA von deutschen Behörden als mit GVO verunreinigt beanstandet wurde. Gemäß der Nulltoleranzregel dürfte eine solche Lieferung eigentlich nicht in den Handel gelangen. Im konkreten Fall geschah dies nach Industrieangaben aber doch, weil die Laboruntersuchung erst nach der Verarbeitung eintraf. Alle drei Maislinien wurden von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits als unbedenklich bewertet.


Der Europäische Verband der Mischfutterindustrie (FEFAC) befürchtet eine deutliche Verteuerung von Soja, wenn Importeure Herkünfte aus den USA wegen des zu großen Risikos von Spurenfunden ausschließen.

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