Über die Umsetzung des beschlossenen Bundesträgers in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) gibt es noch Diskussionen. Das hat sich bei der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung des LSV-Spitzenverbandes in Kassel gezeigt. Danach konkurrieren zwei unterschiedliche Organisationsmodelle, die sich im Wesentlichen im Verhältnis zwischen der Hauptverwaltung in Kassel und den regionalen Geschäftsstellen unterscheiden.
Nach dem sogenannten „Zentralmodell“, das von einer Projektgruppe mit Mitarbeitern des LSV-Spitzenverbandes und der regionalen Träger erarbeitet wurde, wird die Fach- und Personalverantwortung in der Zentrale angesiedelt. Der Hauptverwaltung obliegen sämtliche Grundsatz- und Querschnittsaufgaben. Klare Durchgriffsmöglichkeiten sollen sicherstellen, dass alle Prozesse einheitlich an den Standorten umgesetzt werden. Die operationellen Aufgaben in den Bereichen Versicherung, Mitgliedschaft, Beiträge sowie Leistungen werden weiterhin an den regionalen Standorten erledigt.
Das von der LSV Baden-Württemberg entwickelte Alternativmodell sieht demgegenüber eine stärkere Stellung der regionalen Geschäftsstellen vor. Deren Leiter sollen Personal- und Budgetverantwortung bekommen und der LSV in der Region als Ansprechpartner ein „Gesicht“ geben. Das „Geschäftsstellenmodell“ weist der Zentrale die „strategischen Gesamtverantwortung“ für fachliche Angelegenheiten, nicht jedoch für Personalfragen zu.
Der Errichtungsausschuss für den bis zum 1. Januar 2013 einzurichtenden Bundesträger soll auf seiner konstituierenden Sitzung am 24. April zumindest eine Grundsatzentscheidung für eines der beiden Modelle treffen. (AgE)