Zweifel an der agrarstrukturellen Steuerungswirkung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) äußern die Wissenschaftlichen Dienste im Deutschen Bundestag. In einer vom westfälischen FDP-Abgeordneten Frank Schäffler in Auftrag gegebenen Ausarbeitung wird zwar darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Betriebsabgabe als Voraussetzung für den Bezug des Altersgeldes in den ersten Jahren nach ihrer Einführung zu einer spürbaren Verjüngung der selbständigen Landwirte geführt habe. Seither ließen sich jedoch die strukturpolitischen Argumente aus den verfügbaren Statistiken nicht belegen.
Unter anderem weisen die Autoren darauf hin, dass das Durchschnittsalter der Betriebsleiter in Österreich nach der dortigen Abschaffung der Hofabgabeklausel im Jahr 1993 nicht gestiegen sei. Offenbar, so die Schlussfolgerung, spiele insbesondere die Nachfolgesituation eine wichtigere Rolle bei der Entscheidung zur Hofübergabe. Inzwischen stünden in Deutschland nur mehr in einem Drittel der Betriebe Nachfolger aus der Familie zur Übernahme bereit.
Angesichts der Zweifel an der Legitimität und dem Nutzen des Hofabgabezwangs könnte nach Auffassung der Bundestagsexperten eine zeitige Hofabgabe auch durch ein alternatives Anreizsystem gefördert werden. Genannt werden Übergabeprämien und Rentenabschläge bei Nichtübergabe.
In diesem Zusammenhang wird auf Überlegungen von Befürwortern der Abgabeklausel verwiesen, wenigstens den Teil von Renten zu bewilligen, der durch die Eigenbeiträge der Landwirte kapitalgedeckt ist, um so dem Vorwurf der Enteignung von Rentenansprüchen zu begegnen. Ein anderer Ansatz zur Förderung von Übergaben wird in der Gewährung von Investitionshilfen für übernahmewillige außerfamiliäre Junglandwirte gesehen. (AgE)