Was für den Viehhandel gilt, sollte auch für die Schlachter gelten. Auch dort wird geschummelt, wo es nicht sofort auffällt und schwer nachzuweisen ist, glauben viele Erzeuger.
Zur Vermarktungsroutine sollte deshalb auch der betriebsinterne Vergleich der Ausschlachtung gehören. Einzelne repräsentative Partien sollten Sie stichprobenweise auch mal an andere Schlachtunternehmen vermarkten. Betriebe, die die Rahmenvereinbarung NRW und Niedersachsen unterstützen, haben zumindest einen Vertrauenvorsprung. Dort werden z. B. stichprobenartig die Wiegelisten des Schlachthofs mit den Originaldaten der Klassifizierungsunternehmen abgeglichen.
Die zum Teil erheblichen Unterschiede bei Ausschlachtung und Klassifizierung zwischen den einzelnen Vermarktungswegen werden jedes Jahr in bundesweiten Preisvergleichen bei der ISN oder dem DBV durchgeführt. Ungereimtheiten fallen am schnellsten auf, wenn man sich mit anderen vergleicht.