Landwirten, die unwissentlich GVO-verunreinigten Mais ausgesät haben, droht ein riesiger Schaden. Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben angekündigt, dass die Bauern die betroffenen Bestände auf eigene Kosten beseitigen müssen. Niedersachsen will im Einzelfall prüfen, ob die Landwirte den Mais sofort entfernen müssen oder ein kontrollierter Aufwuchs mit anschließender Verwertung des Maises in einer Biogasanlage möglich ist.
Ob die Bauern den Schaden ersetzt bekommen, ist offen. Wahrscheinlich müssen sie klagen. Der Hersteller Pioneer lehnt jede Haftung ab, weil bei eigenen Untersuchungen des Saatguts keine GVO-Verunreinigungen nachweisbar seien.
Sollte das Unternehmen daran festhalten, rät Carl von Butler den Landwirten, sich mit einem Eilantrag gegen eine etwaige Umbruchverfügung zur Wehr zu setzen. Das sei Voraussetzung, um spätere Schadensersatzansprüche gegen die Händler und den Hersteller des Saatgutes in vollem Umfang durchsetzen zu können, so der Justiziar des Bayerischen Bauernverbandes.
Die gesamte Vertriebsmenge des verunreinigten Saatgutes entspricht laut Behörden einer Anbaufläche von 2 000 ha.
Die Betroffenheit ist regional sehr unterschiedlich. In Niedersachsen haben 25 Landwirte auf insgesamt 200 ha Genmais ausgesät. In Mecklenburg-Vorpommern sind zwei Betriebe mit 80 ha betroffen, in Brandenburg sind es drei Betriebe. Den größten Schaden dürften Landwirte in Süddeutschland haben. Die nach Bayern vertriebene Menge entspricht etwa 840 ha. Nach Baden-Württemberg wurde Saatgut für rund 640 ha geliefert.