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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Aus dem Heft

Die dicksten „Rechnungs-Böcke“

Lesezeit: 2 Minuten

Im Großen und Ganzen blieben die Beanstandungen bei den kontrollierten Abrechnungen diesmal überschaubar. Dennoch gibt es einige besonders dreiste oder gleich mehrfach „frisierte“ Abrechnungen. Hier die krassesten Fälle:


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Fall 1: Es gibt immer noch absolut undurchsichtige Abrechnungen, in denen noch nicht einmal Lieferdatum und Grundpreis angegeben sind! So ist nicht nachvollziehbar, wie sich der ausgewiesene Preis und die Abzüge ergeben.


Fall 2: Eine Partie B-Weizen fiel durch Auswuchs und Mindergewicht (kg/hl) auf. Der Erfasser bestand aber auf Einhaltung der Qualitätsparameter und zog bis zu 40 €/t ab – die Trocknungskosten nicht mit eingerechnet. Der Landwirt wäre mit der Abrechnung als Futterweizen besser gefahren.


Fall 3: Zu den jeweils ausgehandelten Preisen können wir zwar kein Urteil abgeben, zumal nicht immer ersichtlich ist, ob Vorverträge ausgehandelt wurden oder nicht. Eine Abrechnung fiel hierbei aber besonders negativ auf: Eine Körnermais-Lieferung aus Baden-Württemberg wurde Ende Oktober zu einem Grundpreis von lediglich 130 €/t abgerechnet. Der realistische Erzeugerpreis lag dort im Oktober bereits wesentlich höher. Fast schon zynisch ist daher der Zuschlag von 1 € pro Tonne(!), der der gesamten Partie knapp 12 € Mehrerlös bringt.


Doch damit nicht genug: Der genossenschaftliche Erfasser glänzt außerdem durch eine kreative Berechnung der Trocknungskosten: Neben den allgemeinen Kosten von gut 21 €/t werden zusätzlich 4,70 €/t berechnet – für Energie! Bleibt die Frage, was an der Trocknung bereits über 20 €/t kostet, ohne dass heiße Luft durch den Mais geblasen wurde! So eine Berechnung ist denn auch absolut unüblich und prinzipiell abzulehnen.


Fall 4: Ein norddeutscher Händler zog mit völlig unüblichen Basisfeuchten und Schwundfaktoren in einer Maisabrechnung sage und schreibe 4,5 t bzw. 10 % mehr Schwund ab als gerechtfertigt gewesen wäre. Die üblichen 15 % Basisfeuchte und der Faktor von 1,3 waren dabei noch nicht einmal ausgewiesen.

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