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EU-Regeln

Lesezeit: 1 Minuten

Die EU-Milchmarktpolitik bzw. Intervention ist in der Verordnung (EU) Nr. 1 370/2013 geregelt. Demnach darf in der Zeit vom 1. März bis zum 31. August bis zur Höchstmenge von 109 000 t in der EU hergestelltes MMP zum Referenzschwellenwert (169,80 €/100 kg) aufgekauft werden. Bei Butter werden 90 % des Referenzschwellenwertes (221,80 €/100 kg) bezahlt. Die Höchstmenge beträgt hier 50 000 t. Wenn die Marktentwicklung es erfordert, kann die EU- Kommission die öffentliche Intervention im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens über die Höchstmengen hinaus fortsetzen.


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Das jetzt gültige Absicherungsniveau wurde in der Agrarreform 2003 beschlossen. Der Referenzpreis für Butter sank auf dieser Grundlage seit 2004 um 25 %, der Preis für MMP um 17 %. Unterm Strich entspricht dies einer Absenkung um rund 6,5 ct/kg Milch.

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