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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Getreide künftig nur noch mit "Lebenslauf" verkaufen?

Lesezeit: 12 Minuten

Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung gewinnen auch im Ackerbau immer mehr an Bedeutung. Getreideerzeuger sind gut beraten, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen. Unterschreiben Sie aber nur, was Sie auch verantworten können! Die meisten Landwirte reagieren auf die Stichworte Qualitäts- und Herkunftssicherung äußerst gereizt. Sie verbinden damit zusätzliche Kosten, Mehrarbeit sowie eventuelle Besuche von Kontrolleuren. Und bessere Erlöse versprechen sie sich ohnehin nicht davon. Warum sollten sich also nach den Viehhaltern das mit etlichem Vorschuss bedachte QS-System dümpelt immer noch vor sich hin nun Getreideerzeuger verstärkt mit Qualitätssicherungssystemen beschäftigen? Weil sonst eventuell das böse Erwachen droht, wenn sie künftig Brot- oder Futtergetreide verkaufen wollen, bringt ein norddeutscher Marktkenner die Antwort auf den Punkt. Die Mühlen und Mischfutterfirmen verlangen vom Getreidehandel entsprechende Sicherungssysteme. Nahezu alle bedeutenden Handelshäuser sind denn auch bereits zertifiziert. Das Gleiche gilt für Exporteure. Einen Teil der zu erfüllenden Auflagen fordern Händler und Genossenschaften wiederum von der Landwirtschaft. Das gilt besonders für die Dokumentation ... des Anbaus, der Lagerung und des Transportes zum Abnehmer. Verstärkt wird der Druck, Herkunftsund Qualitätssicherungssysteme einzuführen, durch politische Vorgaben. Die Politik macht ebenfalls mehr Druck Zur Begründung verweisen Experten besonders auf Folgendes: Die EU hat im Jahr 2002 die Lebensmittel- Basisverordnung 178/2002 erlassen. Ab Januar 2005 soll die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln über alle Produktions- und Verarbeitungsstufen hinweg gewährleistet werden. Das schließt die Landwirtschaft ein. Im Rahmen der Agrarreform sollen die EU-Prämienzahlungen ab 2005 stärker an die Einhaltung bestimmter Vorschriften zum Umwelt- und Tierschutz sowie zur Lebensmittelsicherheit geknüpft werden (Cross Compliance). Über die Umsetzung wird in Deutschland noch verhandelt. Fachleute schließen aber nicht aus, dass auch die Erfüllung der oben genannten EU-Verordnung bei uns künftig prämienrelevant werden könnte. Detaillierte Dokumentationen bieten Landwirten zwar keinen absoluten Schutz gegen eventuelle Regressansprüche im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung auch für unverarbeitete Agrarprodukte gilt seit einigen Jahren im Grundsatz die verschuldensunabhängige Haftung. Bei Streitigkeiten sind Aufzeichnungen (möglichst inklusive Rückstellproben oder Chargenanalysen) aber ein nicht zu unterschätzendes Hilfsmittel bei der Risikominimierung. Dies auch, weil die Beweislast jetzt beim Hersteller liegt. Wohl dem, der angesichts dieser Rahmenbedingungen künftig problemlos belegen kann, dass er sein Getreide in einwandfreiem Zustand verkauft und angeliefert hat. Hinzu kommt: Noch besteht die Chance, praxisgerechte und vor allem machbare Lösungen für eine Herkunftsund damit auch im weiteren Sinne für eine Qualitätssicherung im Ackerbau zu erauf arbeiten. Wenn man wartet und das der Bürokratie überlässt, könnten den Getreideerzeugern harte Zeiten drohen. Es wäre z. B. fatal, wenn Vorgaben erlassen würden, die an den Erfordernissen des Marktes vorbeigehen. Gefragt sind konkrete Absprachen zwischen dem Handel und der Erzeugerstufe. In Niedersachsen, Bayern, Schleswig-Holstein und anderen Getreideüberschussregionen haben diese Gespräche bereits stattgefunden. Die Daten sollen auf den Betrieben bleiben Ein wichtiges Ergebnis: Man braucht keinen zentralen Datenfriedhof, sondern Aufzeichnungen über die wirklich wichtigen Anbaumaßnahmen, die Lagerung und den Transport des Getreides. Außerdem haben sich die regionalen Bauernverbände sowie Landwirtschaftskammern und -ämter mit dem Getreidehandel darauf verständigt, dass die Basisdaten, also die Angaben über Anbau und Lagerung, auf den landwirtschaftlichen Betrieben bleiben. Auf diese Informationen wird nicht regelmäßig von außen zugegriffen, sondern nur dann, wenn es Probleme mit einer Partie gegeben hat, man also nach den Ursachen forschen sowie die Herkunft kontrollieren will. Das Argument, mittels Herkunftsicherung wolle der Handel die Landwirtschaft aus Eigennutz gläsern machen, zieht somit bei den vorliegenden Säulen zur Getreidedokumentation nicht bzw. nur sehr bedingt. Es gibt zudem keine verbindlichen, formalen Vorschriften. Auch handschriftliche Aufzeichnungen genügen kein Bauer ist gezwungen, sein betriebliches Management von heute auf morgen auf EDV umzustellen. Landwirten ein flexibles und praxisgerechtes Instrument an die Hand zu geben, das nicht nur den Forderungen des Marktes bzw. der Handelspartner genügt, sondern ebenfalls den gesetzlichen Auflagen. Genau dieses Ziel verfolgt auch der Leitfaden zur Basisdokumentation im Ackerbau des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Er wurde mit dem Verband der Landwirtschaftkammern, dem Raiffeisenverband sowie dem Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft abgestimmt und entspricht den niedersächsischen, bayerischen und anderen regionalen Lösungen in nahezu allen wesentlichen Punkten. Je nach Bundesland und Vermarkter können zwar inhaltliche Anpassungen nötig sein (näheres dazu sollten Sie bei Ihrem Bauernverband vor Ort erfragen und eventuell auch mit Ihrem Vermarkter absprechen). Das Gleiche gilt, falls Sie Getreide im Rahmen von Erzeugergemeinschaften oder in speziellen Qualitätsprogrammen anbauen. Zusätzliche Aufzeichnungspflichten, so der DBV, können aber problemlos aufgesattelt werden. Wichtigste Säule: Die Anbau-Dokumentation Die Grundlage bildet die so genannte Dokumentation des Getreideanbaus bzw. die Schlagdokumentation. Wer eine Ackerschlagkartei führt, hat diese Hürde bereits genommen und sollte seinem System erst einmal treu bleiben. Vorauseilender Gehorsam hinsichtlich künftig eventuell geforderter Daten macht keinen Sinn. Vergleichen Sie aber, ob Ihre vorliegenden Daten dem Basis-Leitfaden des DBV genügen. Vorgesehen sind darin folgende Mindestangaben (vgl. Übersicht, Seite 111): Art der Hauptfrucht und Erntejahr; Name des Betriebes; Schlagbezeichnung (ein Schlag ist, passend zu den Vorgaben der Düngeverordnung, eine so genannte Bewirtschaftungseinheit) und Angabe der Größe in ha; außerdem müssen Sie angeben, ob Bewirtschaftungsauflagen bestehen (Art und Laufzeit) und ob bzw. welche Zwischenfrucht zuvor angebaut wurde; Datum der Hauptfrucht-Ausat sowie die Sorte und Anerkennungsnummer; Angaben zum Saatverfahren (Drill-, Mulch- oder Direktsaat); Art sowie Umfang der mineralischen und organischen Düngung (Datum, Düngemittel, Menge in dt oder m3 pro ha, Reinnährstoffmengen in kg/ha); Pflanzenschutzmaßnahmen seit Ernte der Vorfrucht mit Datum, Mittel und Aufwandmenge in Liter bzw. kg pro ha; Jahr der jeweiligen Bodenuntersuchung auf Stickstoff, pH-Wert, Phosphat, Kalium und Magnesium (nähere Angaben sind an dieser Stelle nicht nötig, da das Datum die Schnittstelle zur Ablage im Rahmen der Düngeverordnung darstellt); Erntezeitpunkt der Hauptfrucht und Gesamt-Erntemenge in dt. Neben diesen Angaben wird abgefragt, ob die Inhalte der Checkliste gute landwirtschaftliche Praxis bekannt sind oder nicht. Diese Liste ist Bestandteil der Basisdokumentation des DBV und beruht auf den ohnehin bestehenden gesetzlichen Vorgaben, z. B. den Prüfvorschriften für Feldspritzen, dem erforderlichen Pflanzenschutz- Sachkundenachweis, den Mindestanforderungen an die Bodenuntersuchungen usw. Jeder Landwirt sollte die Frage nach der guten landwirtschaftlichen Praxis also problemlos mit Ja beantworten können. Angaben über den Verbleib des Getreides Die bislang genannten Informationen klären vor allem, von wem, wo, wie und was angebaut wurde. Für die geforderte Herkunftssicherung bei Getreide reicht das aber nicht aus. Deshalb müssen Sie Angaben über den Verbleib des Erntegutes machen: Beim Verkauf an Erfasser, Mühle oder Verarbeiter aus der Ernte heraus, ist die Lieferschein-Nummer zu notieren. Dadurch soll über alle Vermarktungsstufen hinweg die Rückverfolgbarkeit der Getreidepartie gewährleistet werden. Falls das Erntegut vorerst auf dem Betrieb bleibt und eingelagert wird, ist dies zu dokumentieren (das entsprechende Kästchen müssen Sie ankreuzen). Nach dem Verkauf sollten Sie dann aber ebenfalls die oben genannte Lieferschein- Nummer vermerken. Landwirte, die ihr Getreide direkt nach dem Drusch verkaufen, haben mit der ersten Stufe der Basisdokumentation ihre Aufgaben nach den Leitlinien des DBV erfüllt. Wer hingegen normalerweise mit der Vermarktung bis nach der Ernte wartet und ein eigenes Lager nutzt, sollte sich darauf einstellen, weitere Informationen aufzeichnen zu müssen. Zweite Säule: Die Lager- Dokumentation Bei der Lagerdokumentation geht es einerseits darum, festzuhalten, woher das eingelagerte Erntegut im eigenen Lager bzw. in den einzelnen Lagerzellen stammt und um was es sich handelt: Schlagbezeichnung, Einlagerungsdatum, Fruchtart, Sorte und Feuchte. Andererseits werden aber auch Informationen abgefragt, die bestimmte qualitätssichernde Maßnahmen belegen können: Was war der vorherige Lagerinhalt? Wurde der Raum gereinigt und wenn ja, womit? Ist das Erntegut bzw. Getreide zuvor getrocknet worden? Welche Maßnahmen zum Lagerschutz (Desinfektion) wurden vorgenommen. Einzutragen sind Datum, Verfahren, Präparat und Aufwandmenge. Wann (Datum) und wie lange (Stunden) wurde jeweils belüftet? Hat eine regelmäßige Lagerüberwachung stattgefunden (Datum, Temperatur, Bemerkungen)? Wer hat diese Kontrollen durchgeführt (Unterschrift)? Zugegeben, viele von Ihnen mögen es für überzogen halten, jeden einzelnen Arbeitsschritt im Getreidelager zu dokumentieren. Und vermutlich wird es in absehbarer Zeit auch nicht dazu kommen, dass Handel und Genossenschaften die Abnahme des Getreides von der Lagerdokumentation abhängig machen. Das gilt besonders für die klassischen Getreide- Zuschussregionen. Auf mittlere Sicht werden jedoch die qualitätssichernden Maßnahmen in den Hoflägern und deren Dokumentation an Bedeutung gewinnen. Der Druck dazu dürfte von den Ersterfassern sowie vom Groß- und Exporthandel ausgehen. Diese Unternehmen werden mit immer schärferen Auflagen ihrer potenziellen Kunden konfrontiert. Dabei geht es den in- und ausländischen Mühlen und Verarbeitern im Rahmen der Firmenauditierung/-zertifizierung schon seit geraumer Zeit verstärkt auch um die Lagerung. Kontrolliert werden z. B. die Hygienemaßnahmen, der Schutz vor Verunreinigungen mit Fremdkörpern usw. Einige Endabnehmer sollen bereits gefordert haben, auch die Erzeugerstufe einzubinden. Es ist also eher fraglich, dass es sich für die Landwirtschaft lohnt, bei der Lagerdokumentation auf Zeit zu spielen. Bei allem Vorbehalt gegen die vereinzelt recht eigennützige Einkaufspolitik des Handels: Unterm Strich geht es auch für die Landwirtschaft knallhart um Marktanteile. Wenn der Erfassungshandel beim Weiterverkauf nicht oder nur verzögert zum Zuge kommt, weil bestimmte Aufzeichnungen der Erzeuger fehlen, dann haben beide Seiten verloren. Das Gleiche gilt aber auch, wenn die Erfasser ihre Anforderungen sprunghaft heraufschrauben. Auch das kann nicht funktionieren. Gerade der Bereich Anforderungen an die Hofläger erfordert denn auch gesundes Augenmaß. Die vorliegende Basisdokumentation ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Weitere erforderliche Maßnahmen, um eventuellen künftigen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Landwirte nicht vorschnell einleiten. Von Spekulationen über das baldige Ende vieler bestehender Hofläger im Westen und dem Rat, beim Handel im Lohn einzulagern, sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Hinter solchen Aussagen stehen meist Eigeninteressen bestimmter Unternehmen. Dritte Säule: Transport- Dokumentation Doch zurück zum DBV-Leitfaden. Die dritte Säule soll durch Aufzeichnungen zum Transport abgedeckt werden. Diese seien, so der Bauernverband, nicht erforderlich, wenn das Getreide unmittelbar nach der Ernte an einen Erfasser geliefert wird. Das Gleiche gelte auch bei eigenem Transport aus dem Hoflager heraus. In diesen Fällen dürfte der Lieferschein, dessen Nummer auf der Schlagdokumentation zu vermerken ist, absolut ausreichen. Sobald aber ein Dritter, z. B. eine Spedition, mit der Fracht betraut wird, sollen nähere Aufzeichnungen gemacht werden: Auftraggeber und Transporteur (plus Name des Fahrers); Transportgut/Ware, Lieferschein-Nr., Ort sowie Datum der Be- und Entladung; Informationen zum Fahrzeug (Schlepper- Gespann, LKW, Sonstiges); Angaben über die Produkte und Reinigungsmaßnahmen der letzten drei Touren. Je nach Vorfracht sind bestimmte Reinigungsmaßnahmen vorgeschrieben. Die Transportdokumentation soll vom Fahrer unterschrieben werden. Anschließend bleibt dieser Beleg beim Warenempfänger (Handel, Mühle oder Verarbeiter) Experten empfehlen Landwirten aber, eine Kopie davon bei den eigenen Unterlagen aufzubewahren. Es sei denn, auf dem Lieferschein wird der ordnungsgemäße Transport bestätigt. Rückstellmuster werden künftig noch wichtiger Für die meisten Getreideerzeuger sind bei der Anlieferung aus den Partien gezogene Proben, so genannte Rückstellmuster, zwar nichts Neues. Bisher wurden sie aber fast nur dann gebraucht, wenn es darum ging, Analyseergebnisse der Kriterien zu kontrollieren, die Einfluss auf den Preis haben. Künftig dürften die Rückstellmuster aber auch bei eventuellen Unstimmigkeiten in puncto Herkunfts- und Qualitätssicherung an Bedeutung gewinnen. Selbst bei der besten Dokumentation gilt der Grundsatz: Im (hoffentlich nie eintretenden) Streitfall können nur erneute, nachträgliche Analysen beweisen, ob eine Partie kritisch war oder nicht. Genau dafür werden die Rückstellmuster gebraucht. Landwirte sollten also im Eigeninteresse darauf bestehen, dass entsprechende Proben gezogen werden. Wer will, kann doppelte Muster fordern und eine davon auf seinem Betrieb aufbewahren, am besten zusammen mit dem Lieferschein (einer Kopie), mit der in einigen Regionen Deutschlands schon üblichen Sortennachweiskarte oder einer anderen Erklärung zur Qualitätssicherung. Diese und die Rückstellproben bilden die Schnittstellen zwischen Erzeugern und Abnehmern. Vor allem in den Überschussgebieten fordern immer mehr Handelsunternehmen ohnehin solche Erklärungen. Diese werden künftig vermutlich immer öfter die schriftliche Bestätigung der Anbaudokumentation enthalten. Landwirte, die diese Voraussetzung erfüllen, können das auch ohne Bedenken unterschreiben. Eher unkritisch sind normalerweise auch Erklärungen, die zuvor zwischen den regionalen Bauernverbänden und dem Handel abgestimmt wurden (vgl. top agrar 7/2003, ab Seite 32). Nicht alles unterschreiben! Größte Vorsicht ist angebracht, wenn Ihr Abnehmer Zusicherungen verlangt, die Sie Kopf und Kragen kosten können: Unterschreiben Sie auf keinen Fall, dass Ihr Getreide absolut frei von Gentechnik ist. Das gilt sogar dann, falls Sie für das eingesetzte Saatgut entsprechende Erklärungen Ihres Lieferanten haben. Garantieren Sie nicht dafür, dass sich in ihrem Getreide absolut keine Pestizidrückstände befinden. Annehmbar sind allenfalls Erklärungen, nach denen Sie zugelassene Mittel gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingesetzt haben. Beim Streckengeschäft könnten Sie mit Vereinbarungen über Höchstgrenzen an Fusarientoxinen konfrontiert werden. Bei solchen Erklärungen sollten Sie sich ebenfalls zurückhalten. Für Rohware gibt es noch keine verbindlichen Grenzwerte (siehe Kasten auf Seite 108). Schon diese Punkte belegen, wie heikel Vereinbarungen über bestimmte Eigenschaften werden können. Im schlimmsten Fall könnte dann sogar die Gefahr drohen, dass Ihre Haftpflichtversicherung abwinkt. Ein Grund mehr, nicht jede Erklärung zu unterschreiben und sich im Zweifel vorher rechtzeitig mit dem Bauernverband vor Ort oder mit Landwirtschaftskammer bzw. -amt abzustimmen. Wir halten fest Gesetzliche Vorgaben sowie Anforderungen von Mühlen und Verarbeitern erhöhen den Druck, Herkunftssicherungssysteme im Getreideanbau einzuführen. Gefragt sind dabei aber einfache, praktikable Lösungen, um Landwirten den Einstieg zu erleichtern. Genau in diese Richtung zielen die Modelle der regionalen Bauernverbände und auch die vorliegende Leitlinie zur Basisdokumentation im Ackerbau des DBV. Grundlage sind dabei die Aufzeichnungen über den Anbau (Schlagdokumentation oder Ackerschlagkartei). Hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen Dokumentationen der betrieblichen Lagerung und des anschließenden Transportes zum Abnehmer. Wichtig sind überdies Rückstellproben der angelieferten Partien, um im Streitfall nachträgliche Analysen durchführen zu können. In den Getreide-Überschussgebieten könnte eine entsprechende Herkunftsund Qualitätssicherung schon in der Ernte 2004 eine der Voraussetzungen für eine reibungslose Vermarktung sein wenn auch Experten bezweifeln, dass Landwirte ohne Dokumentation auf ihrem Getreide sitzen bleiben. Aber auch Erzeuger an Zuschuss-Standorten werden sich wohl auf mittlere Sicht verstärkt mit dem Thema Dokumentation befassen müssen. Jörg Mennerich

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