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Klagen auf Schadenersatz laufen an

Lesezeit: 2 Minuten

Wer trägt die Verantwortung für die BSE-Krise und kommt für den fi-nanziellen Verlust der Rinderhalter auf? Für den Münchner Staranwalt Michael Witti und seinen amerikanischen Kolle-gen Ed Fagan ist das keine Frage. Sie wol-len Futtermittelfirmen und Regierungen auf Schadenersatz verklagen. Es gehe da-bei um mehrere Milliarden Mark, so An-walt Witti. Fünf Landwirte aus Deutschland, Ös-terreich, der Schweiz und Polen, einer da-von mit einem bestätigten BSE-Fall in seiner Herde, werden bislang von den Anwälten vertreten. Sie rechnen aber mit weiterem Zulauf. Schon in zwei Monaten sollen die ers-ten Klageschriften gegen die Bundesre-publik Deutschland eingereicht werden. Es seien aber auch Verfahren gegen an-dere Staatsregierungen und sogar gegen die EU geplant, verlautete aus München. Begründung: Die Behörden seien ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Bei der Futtermittelindustrie werden vorerst diejenigen ins Visier genommen, die weltweit agieren und Tiermehl verar-beiten. Diese werden schriftlich zu einem sofortigen Stopp aufgefordert. Falls sie sich weigern, droht ihnen ein Gerichts-verfahren. Diese sollen vorwiegend in den USA stattfinden. Bei Erfolg lassen sich dort höhere Forderungen gegen Unternehmen durchsetzen als bei uns. Auch der Deutsche Bauernverband lotet zusammen mit Anwälten die Mög-lichkeit von Schadenersatzklagen aus. Der DBV hat dazu die Interessenge-meinschaft BSE-geschädigter Landwirte gegründet. Zuerst sollen die Ursachen und Übertragungswege der Infektionen in betroffenen Betrieben aufgeklärt wer-den, um bei einem eventuellen Gang vor Gericht mit Fakten aufwarten zu können. Ob sich Regressforderungen gegen Regierungen durchsetzen lassen, ist zwar offen. Selbst Wissenschaftler sind sich noch längst nicht einig, wie BSE entsteht und übertragen wird. Außerdem drohen langwierige Prozesse. Tatsache ist aber: Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Behörden z. B. bei der Futtermittel-kontrolle oder der rechtzeitigen Beseiti-gung von Risikomaterialien geschlampt haben, könnte es für die Staatskassen teuer werden. Das Gleiche gilt, wenn den Verantwortlichen mögliche Gefahren-quellen, wie Risikomaterialien in Milch-austauschern, bekannt waren und trotz-dem nicht eingegriffen wurde. Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet un-ter www.topagrar.de -me-

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