Die so genannte Kopfpauschale stößt einigen Mästern immer noch sauer auf. Im landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe sucht ein Mäster Berufskollegen, die ihre Vermarktung vertraglich an eine Schlachterei gebunden haben.
Er will den 35-Cent-Abzug für die veränderte Schnittführung (Kopfpauschale) rechtlich anfechten, weil er glaubt, dass Schlachter in laufenden Verträgen nicht einfach einseitig Konditionen ändern dürfen. Dafür sucht er Mitstreiter.