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Landwirte müssen garantiert nachhaltig produzieren

Lesezeit: 3 Minuten

Biomasse


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Landwirtschaftliche Rohstoffe, die energetisch verwendet ­werden, müssen künftig besondere Nachhaltigkeits­kriterien erfüllen. Welche das sind und was Sie tun müssen, zeigt unser Beitrag.


Biokraftstoffe werden in Deutschland ab dem 1. Juli 2010 nur noch auf die Biokraftstoffquote angerechnet oder steuerbegünstigt, wenn sie die so genannten „Nachhaltigkeitsanforderungen“ der Bundesregierung erfüllen.Das gilt auch für flüssige Brennstoffe zur Stromerzeugung wie Raps-, Soja- oder Palmöl. Ohne Nachhaltigkeitsnachweis gibt es keine Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).


Um die „Nachhaltigkeit“ seiner Erzeugnisse belegen zu können, muss der Anlagenbetreiber die gesamte Produk-tionskette von zertifizierten Kontroll-stellen aufwendig überprüfen lassen. Die gute Nachricht: Für Landwirte, die z. B. Raps für die Biodieselerzeugung oder Biogas-Mais anbauen, reicht vorerst eine einfache, schriftliche Selbsterklärung.


Komplizierte Organisation …


Hintergrund ist, dass Deutschland die EU-Richtlinie zur „Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ in deutsches Recht umsetzen muss. Dazu hat die Bundesregierung zwei fast identische Nachhaltigkeitsverordnungen erlassen, eine für Biokraftstoffe und eine für Rohstoffe, die nach dem EEG zur Stromgewinnung genutzt werden. In diesen Verordnungen sind die Kriterien der Nachhaltigkeit definiert. Diese haben es durchaus in sich, denn in der Praxis bedeuten sie eine komplizierte Organisation aus mehreren Kontrollsystemen und Zertifizierungsstellen, die künftig die Produktionsketten untersuchen. Das Verfahren soll folgendermaßen ausgestaltet werden:


Das letzte Glied der Kette, also z. B. der BHKW-Betreiber, erhält den so genannten Nachhaltigkeitsnachweis, der von der letzten Schnittstelle ausgestellt wird. Das sind Händler, Ölmühlen oder Lieferanten, die den Brenn- oder Kraftstoff verkaufen.


Ob der Nachweis der Nachhaltigkeit zurecht ausgestellt wurde, überprüfen anerkannte Zertifizierer, die nach einem genau definierten und zugelassenen Zertifizierungssystem arbeiten.


Das ganze Geflecht aus Zertifizierungsstellen und -systemen wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt und kontrolliert.


Soweit die Theorie: Ob das alles tatsächlich so funktioniert, ist noch fraglich. Denn bis Anfang März gab es in Deutschland erst ein vorläufig anerkanntes Zer-tifizierungssystem sowie erst ca. acht Zertifizierungsstellen, die die BLE anerkannt hat. Weitere Zertifizierungsstellen haben inzwischen Interesse bekundet.


… aber überschaubar für Landwirte


Im Vergleich zum komplizierten Zertifizierungssystem für die Erfasser und Verbarbeiter von Biomasse kommen die Landwirte offenbar vorerst mit einem „blauen Auge“ davon. Der Aufwand hält sich in Grenzen: Der Nachhaltigkeitsnachweis muss erstmalig für Biomasse vorliegen, die in diesem Jahr geerntet wird. Für Rohstoffe aus dem vergangenen Jahr reicht eine formlose Bescheinigung über den Erntetermin aus. Für 2010 gelten dann folgende Anforderungen:


Beim Anbau dürfen natürliche Lebensräume nicht geschädigt werden. Dazu zählt u.a., dass der Anbau nur auf Flächen erfolgen darf, die vor 2008 Ackerfläche waren. Damit soll ein ausufernder Grünlandumbruch zugunsten der Biomasse verhindert werden.


Landwirte in der EU müssen zudem die Cross Compliance-Bestimmungen einhalten.


Der Ausstoß von Treibhausgasen muss sich bei Verwendung der Biomasse im Vergleich zu fossilen Brenn- und Kraftstoffen um mindestens 35 % verringern.


Wie letzteres festgestellt werden soll, ist noch nicht ganz klar (siehe Kommentar). Für den Nachweis, dass diese Punkte zur Ernte 2010 eingehalten wurden, reicht eine Selbsterklärung, die der Landwirt für den Ersterfasser (z. B. Landhandel, Ölmühle oder Biodieselanlage) ausstellt. Ein Muster dieser Selbsterklärung enthält ein kürzlich erschienener Leitfaden der BLE (Adresse siehe Kasten links).


Christian Brüggemann


Hinrich Neumann

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