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Quotenbörse: Konstruktionsfehler beheben!

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zusatzabgaben-Verordnung Milch (ZAV), die die Übertragung von Milchquoten an der Börse regelt, bereitet den Landwirten bislang wenig Freude. Das Ziel, die Quotenpreise zu senken, hat sie bislang weit verfehlt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) macht dafür gra-vierende Konstruktionsfehler in der ZAV verantwortlich. Er fordert deshalb Bund und Länder auf, die Verordnung spätes-tens zum Börsentermin am 1.7.2001 zu ändern und preisdämpfende Elemente einzuführen. Dazu gehören die Schaffung eines Preiskorridors und der Wegfall des Basis- und Wiederholungsabzuges. Außerdem drängt der DBV darauf, durch Schaffung eines künstlichen Nach-frageüberhanges künftig einen Angebots-überhang zum Gleichgewichtspreis aus-zuschließen. Dieser Konstruktionsfehler geht zu Lasten der Anbieter. Wie er sich konkret auswirken kann, zeigt ein Praxis-fall aus Nordwürttemberg: Landwirt Berthold Kühnhöfer bot zum zweiten Börsentermin am 31.1.2001 seine komplette Quote in Höhe von 22 869 kg zum Preis von 0,85 DM pro kg an. Nach-dem für seine Region ein Gleichgewichts-preis von 1,31 DM pro kg ermittelt wurde, ging der Betriebsleiter davon aus, dass er seine Quote erfolgreich verkauft hatte. Aber weit gefehlt. Obwohl sein Angebot um 46 Pfennige unter dem Gleichge-wichtspreis lag, konnte er nur etwa 78 % seiner angebotenen Quote verkaufen. Der Grund: Bei dem ermittelten Gleichgewichtspreis ergab sich ein Ange-botsüberhang. Das ist möglich, weil sich der Gleichgewichtspreis laut ZAV dort einstellt, wo die Angebotsmenge gleich der nachgefragten Menge ist bzw. wo der geringste Abstand ist. Wenn dann die ent-sprechende Angebotsmenge größer ist als die nachgefragte Menge, wird der Über-schuss linear über alle Anbieter gekürzt. Kühnhöfer blieb nichts anderes übrig, als für die restliche Menge in Höhe von 5 103 kg erneut den Verkauf über die Bör-se zu beantragen. Besonders ärgerlich für ihn: Er musste die Börsengebühren (116 DM Grundgebühr und 58 DM Erfolgsge-bühr) ein zweites Mal bezahlen. -do-

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