Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Aus dem Heft

Verschenken Sie keine einzige Rinderprämie!

Lesezeit: 10 Minuten

I ch verbringe auf den Betrieben jetzt mehr Zeit mit der Klärung von Prämienproblemen als mit Fragen der Produktionstechnik ",berichtet ein süddeutscher Rindermast-Spezialberater.Wie ihm geht es derzeit vielen seiner Berufskollegen. Kein Wunder,denn Mäster sind auf die Prämien angewiesen,um finanziell über die Runden zu kommen. Der Deckungsbeitrag (DB II)in der Bullenmast bewegt sich je nach Betrieb bestenfalls zwischen Null und 150 E /Tier - Gewinne lassen sich nicht erwirtschaften. Wer aber bei den Prämien geschickt vorgeht und Fehler vermeidet,könnte ab dem laufenden Jahr insgesamt 310 E /Bulle an Ausgleichszahlungen einstreichen (vgl.Übersicht 1),davon: 210 E als Sonderprämie, 80 E als Schlachtprämie, 20 E als Zusatzbetrag (bei Einhaltung der deutschen Plafondsgrenze). Wie viele Tiere sind prämienberechtigt? Ob jedoch der Höchstsatz erreicht wird,hängt davon ab,dass Sie schon jetzt die richtigen Weichen stellen.Das gilt vor allem für die Sonderprämie,denn der Grundstein für diese Zahlungen wird mit den Anträgen auf Flächenbeihilfen gelegt. Und diese müssen bis zum 15.Mai eingereicht werden.Niedersachsen hat den 31.März als Abgabetermin vorgegeben, aber auch dort sind bis Ende Mai uneingeschränkte Änderungen möglich. Und so gehen Sie bei der Prämienoptimierung für Ihren Betrieb vor:Ermitteln Sie zuerst,wie viele Bullen theoretisch prämienberechtigt wären.Dazu wird die verfügbare Hauptfutterfläche (HFF in ha) mit der 2002er Prämienhöchstgrenze von 1,9 GVE/ha multipliziert.Von dem Ergebnis müssen Sie die rechnerischen GVE für Milch-und Mutterkühe sowie Schafe (potenzielle Prämien-Mutterschafe)abziehen.Der Rest steht für die Sonderprämie Bullen zur Verfügung.Dabei gilt Folgendes: Bullen werden bis zu einem Schlachtalter von weniger als 24 Monaten mit 0,6 GVE bewertet,ältere Tiere mit 1 GVE.Rechnerisch wären demnach im laufenden Jahr 3,17 Tiere (unter 24 Monate)pro ha HFF prämienberechtigt.Ab 2003 sind 3 Bullenprämien pro ha HFF anzusetzen.Mais oder Getreideflächen, die als HFF angegeben werden,erhalten keine Flächenprämien.Sie müssen aber auch bei der obligatorischen Stilllegung nicht berücksichtigt werden. Auch weiterhin können sich Mäster - unabhängig von ihrer tatsächlichen Jah-resproduktion - für die so genannte Klein erzeugerregelung entscheiden.Dann wären maximal 15 GVE/Betrieb prämienfähig (25 Bullen unter 24 Monate).In diesem Fall braucht keine HFF nachgewiesen werden.Landwirte können die Flächenprämien für Silomais und Getreide beantragen.Diese Flächen müssen jedoch anteilig stillgelegt werden (10 %Stilllegungssatz).Es sei denn,auch hier gilt der Kleinerzeugerstatus. Landwirte,die bis zum 28.Februar 2002 noch Anträge für in 2001 geschlachtete Bullen gestellt haben,müssen diese Tiere übrigens bei der künftigen GVEBerechnung berücksichtigen.Denn obwohl diese Tiere die 2001er Prämiensätze erhalten,belasten sie den Futterflächensaldo des Jahres 2002 - eventuell drohen Probleme mit der neuen 90-Tier-Prämienregelung (vgl.Kasten auf Seite 132). Die BSE-bedingte Sonderregelung von Anfang 2001,nach der,für das Prämienjahr 2000,das Schlachtdatum über die GVE-Zuordnung entschied,gilt jetzt nicht mehr.Und es ist aus heutiger Sicht auch nicht geplant,sie wieder aufleben zu lassen.Deshalb unser Rat an Rinderhalter:Sie sollten insbesondere in der zweiten Jahreshälfte keine Prämienanträge unnötig auf die lange Bank schieben. Wenn die Anträge noch vor dem Jahreswechsel bei den zuständigen Stellen eingehen,haben Sie es in der nächsten Saison mit Sicherheit leichter,die Weichen für die beste Prämienwahl zu stellen. Bullenprämie oder Kleinerzeugerregelung? Auf den ersten Blick scheint alles dafür zu sprechen,die Bullenprämie mit Futterflächennachweis zu wählen.Denn im Rahmen der letzten Stufe der Agenda 2000-Umsetzung für den Rinderbereich wurden die Prämiensätze pro Tier nochmals deutlich erhöht.Selbst unter Berücksichtigung der in zwei Stufen sinkenden GVE-Grenzen (1,9 GVE in 2002 und 1,8 GVE ab 2003),können pro ha mehr Tier-als Flächenprämien erzielt werden: Im laufenden Jahr sind theoretisch 665 E Bullenprämien pro ha möglich (210 E pro Tier x 3,17 Bullen/ha).Die flächengebundenen Ausgleichszahlungen für Getreide und Mais bewegen sich je nach Region zwischen 285 und 474 E . Im Jahr 2003 wären bei 1,8 GVE/ha maximal 3 Bullen/ha prämienberechtigt (unter 24 Monate Schlachtalter).Das ergibt ein Ausgleichsvolumen von 630 E /ha. Die Flächenprämien bleiben unverändert. Doch die rechnerischen Prämien sind nur die halbe Wahrheit.Für etliche Betriebe lohnt es sich auch weiterhin,auf die Kleinerzeugerregelung (maximal 25 Bullenprämien)ohne Nachweis von Hauptfutterflächen zu setzen.Das gilt besonders für kleinere und mittlere Bestände,aber auch für spezialisierte Mäster,die nicht genügend Futterflächen nachweisen können.Vor diesem Dilemma stehen vor allem Betriebe mit hohen Maisanteilen. Denn je nach Ertrag und Mastintensität könnten pro ha Silomais sechs bis sieben Bullen schlachtreif gemacht werden.Nur die Hälfte davon wäre nach dem GVESchlüssel prämienberechtigt. Bei wie viel verkauften Bullen pro Jahr es sich lohnt,von der Kleinerzeugerregelung Abschied zu nehmen,hängt z.B.von der Höhe der regionalen Getreide-und Maisprämien ab.Hinzu kommt,dass sich durch die neuen GVE-Grenzen gewisse Verschiebungen ergeben. Prämienwahl auf die Region und den Betrieb abstimmen Unter der Annahme,dass pro Prämienbulle 0,17 ha Mais sowie 0,01 ha Grünland angegeben werden und die restliche nachweisbare Futterfläche Getreide ist,ergibt sich folgendes Bild: Im Jahr 2002 verspricht die Kleinerzeugerregelung für bayerische Mäster bis etwa 60 verkaufte Bullen pro Jahr höhere Prämien pro Tier als die flächenabhängige Sonderprämie (vgl.Übersicht 2).Im nächsten Jahr verschiebt sich die Grenze wegen des sinkenden GVE-Faktors auf knapp 64 Bullen.Bei voller Optimierung auf die hohen bayerischen Maisprämien (474 E /ha)würde es sich im laufenden Kalenderjahr sogar lohnen,erst bei mehr als 80 verkauften Bullen pro Jahr vom Kleinerzeugerstatus zur Tierprämie mit HFFNachweis zu wechseln.Doch dann müsste überschüssiger Mais lukrativ verkauft werden,und das ist fraglich. Bullenmäster in Nordrhein-Westfalen dürften bis ca.50 Bullen mit der Kleinerzeugerregelung auf der sicheren Seite sein (vgl.Übersicht 3).Im Jahr 2003 verschiebt sich die Grenze auf etwa 53 verkaufte Tiere pro Jahr.Die Flächenprämien für Getreide sind deutlich niedriger als in Bayern.Außerdem gibt es in NRW keine spezielle Maisprämie. In Niedersachsen gelten ebenfalls vergleichsweise niedrige Ausgleichszahlungen für Getreide (ohne gesonderte Maisprämie).Das Bundesland ist in insgesamt zehn Ertrags-bzw.Prämienregionen aufgeteilt.Im veredlungsstarken Vechta (Region 9;330 E /ha Getreideprämie)lohnt es sich in diesem Jahr,ab ca.45 Verkaufsbullen die Tierprämien mit Futterflächenangabe zu beantragen.Im Folgejahr verschiebt sich die Grenze auf etwa 47 Tiere (vgl.Übersicht 4). Achtung:Diese Zahlen sind nur grobe Anhaltswerte und nicht uneingeschränkt auf jeden Betrieb und jedes Bundesland übertragbar.Je nach einzelbetrieblichen Gegebenheiten kann der optimale Punkt für den Wechsel vom Kleinerzeugerstatus zur Bullenprämie mit Nachweis von Futterflächen deutlich über den Beispielwerten liegen,aber auch darunter.Je niedriger die vor Ort erzielbaren Ausgleichszahlungen für Getreide und Mais sind, desto eher lohnt sich die reguläre Bullenprämie.Das Gleiche gilt,wenn Betriebe viel Grünland als HFF angeben können. Denn dafür werden bislang noch keine Ausgleichszahlungen gewährt. Landwirte,die sich nicht sicher sind, mit welcher Tierprämien-Wahl sie besser fahren,sollten sich rechtzeitig vor dem Ausfüllen der Flächenbeihilfenanträge bzw.vor dem Ende der zulässigen Änderungsfrist an ihre zuständigen Landwirt-schaftskammern oder -ämter wenden. Auskünfte und Hilfe können Sie aber auch bei Bauernverbänden und Beratungsorganisationen vor Ort bekommen. Mehr Futterflächen - mehr Tierprämien Mäster sollten sich überdies frühzeitig überlegen,wie sie weitere Hauptfutterflächen nachweisen können.Denn jede zusätzliche Parzelle erhöht die Anzahl prämienfähiger Bullen (dies gilt auch für Ochsen und Mutterkühe).Doch dabei gilt es,Fehler zu vermeiden. Im Rahmen der Besatzdichteregelung werden zwar alle Futterflächen angerechnet,die mit einem bestimmten Code im Gesamtflächen-und Nutzungsverzeichnis eingetragen wurden.Die Einzelparzellen müssen aber mindestens 0,3 ha groß sein (Ausnahme:Regionen mit Realteilung) und vom 1.Januar bis 31.Juli des jeweiligen Jahres den Rindern und/oder Schafen als Futterflächen zur Verfügung stehen. Flurstücke,die für andere Tierarten,z.B. Pferde,Schweine,Damwild usw.,genutzt werden,bleiben unberücksichtigt. Vorsicht sollten Rinderhalter auch walten lassen,wenn es um die Pacht von sehr weit entfernten Acker-oder Grünlandflächen geht.Die HFF,so die Erlasse,müssen dem jeweiligen Betrieb zur Verfügung stehen und überdies einen betrieblichen Bezug haben.Angenommen, Sie wohnen in Südoldenburg und geben HFF in Sachsen an.Dann wären Probleme bei der Anerkennung dieser Flächen als Futterflächen fast sicher. Der Verkauf des Aufwuchses von Hauptfutterflächen hingegen ist auch weiterhin zulässig.Es spricht also nichts dagegen,Getreide als Futterfläche zu deklarieren und es später z.B.gegen Mischfutterrücknahme zu vermarkten.Diese Regelung gilt in allen Bundesländern. Landwirte in Nordrhein-Westfalen sollten sich nicht von der entsprechenden Passage im jüngst erschienenen Ratgeber Förderung 2002 verunsichern lassen.Darin heißt es zwar,der Verkauf des Aufwuchses von anerkannten Hauptfutterflächen sei nur dann nicht prämienschädlich, wenn es sich dabei um Überschüsse handle,die wegen hoher Erträge oder plötzlich geringerer Tierzahlen nicht vorhersehbar seien.Doch die zuständigen Verwaltungen geben Entwarnung:Es sei nicht geplant,von der bisherigen Praxis der Anerkennung von HFF abweichen zu wollen. Preiswertes Pacht-Grünland steigert den Prämiengewinn Etliche Rindermäster fragen sich angesichts der Bullenprämien,wie sie an billiges Grünland kommen.Denn durch die Pacht von zusätzlichen Grünlandflächen lässt sich der Gewinn mittels der Tierprämien deutlich steigern.Vorausgesetzt, man schießt beim ausgehandelten Pachtpreis nicht zu weit übers Ziel hinaus. Bei 3,17 Sonderprämien/ha HFF beträgt das Prämienvolumen pro ha Grünland im laufenden Jahr 665 E .Nach Abzug der Kosten für Pflegemaßnahmen etc.von etwa 175 E /ha ergäbe sich ein theoretischer Grenzpachtpreis von 490 E /ha.Im Jahr 2003 liegt dieser bei ca.455 E /ha,da nur noch 3 Bullen/ha prämienberechtigt sind.Unterm Strich ließe sich also bei einem realistischen Pachtpreis von 130 bis 150 E /ha im Jahr 2002 ein Überschuss zwischen 340 und 360 E /ha erzielen und im kommenden Jahr 305 bis 325 E /ha. Und auch Folgendes spricht dafür,sich rechtzeitig um Pachtgrünland zu bemühen:Die Umwandlung von Tier-in z.B. pauschale Grünlandprämien ist noch nicht vom Tisch.Sollte es dazu kommen, wären die Betriebe auf der sicheren Seite, die sich Flächen gesichert haben.Denn bei einer Umstellung auf flächengebundene Prämien dürfte die Nachfrage nach Grünlandparzellen sprunghaft steigen. Ob es so kommt,bleibt zwar abzuwarten. Doch der Faktor Grünlandausstattung bleibt auch weiterhin enorm wichtig für die Prämienoptimierung. Wir halten fest Die meisten Rinderhalter sind darauf angewiesen,möglichst viele Ausgleichszahlungen einzustreichen.Deshalb sollten Sie die Prämienoptimierung genau auf Ihre betrieblichen und regionalen Gegebenheiten abstimmen.Die Kleinerzeugerregelung rechnet sich nur bis zu einer bestimmten Anzahl verkaufter Bullen pro Jahr.Bei größeren Beständen ist der Nachweis von Futterflächen das A und O. Jörg Mennerich

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.