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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Was tun die EU-Wettbewerber?

Lesezeit: 6 Minuten

T atsache ist: An der Ankaufaktion der EU geht kein Weg vorbei, wenn man den Markt entlasten will. Bisher haben aber nur Frankreich und Irland in größe-rem Umfang daran teilgenommen (siehe Übersicht). Deutschland und andere EU-Länder verzögern die Aktion. Sie scheuen die Kosten und nehmen die bedrohliche Lage der Bauern anscheinend bewusst in Kauf. Von den vorgesehenen 2 Mio. Tieren sind im ersten Monat erst 114 000 Rinder geschlachtet worden, um das Fleisch an-schließend aus der Nahrungskette zu neh-men. In die Ankaufaktion sollten Rinder gehen, für die keine ausreichenden Test-kapazitäten zur Verfügung stehen. Einige Länder erkannten schnell, dass es für die Staatskassen billiger ist, ausreichend Test-kapazitäten zur Verfügung zu stellen, als an der Ankaufaktion teilzunehmen. Schon im Vorfeld hatten Finnland, Schweden, Dänemark, die Niederlande und Großbritannien durchgesetzt, nicht an der Ankaufaktion teilnehmen zu müs-sen. Finnland und Schweden, weil sie BSE-frei sind. Dänemark und die Niederlande verfü-gen über genügend Testkapazitäten. In Großbritannien werden ohnehin al-le Tiere über 30 Monate vernichtet. Auch Belgien und Österreich bean-tragten eine Freistellung von der Aufkau-faktion. Bisher ohne Erfolg. Deutschland will zwar an der Aktion teilnehmen, aber trotzdem alle Rinder auf BSE testen. Brüssel passt die Verzögerungstaktik aber nicht ins Konzept. Da zudem die lau-fende Aktion nicht ausreicht, hat Kom-missar Fischler in seinem 7-Punkte-Plan eine Fortsetzung der Ankaufaktion in ver-änderter Form vorgeschlagen. Die Ver-nichtung des Fleisches hat in einigen Län-dern Unmut hervorgerufen. Deshalb soll es den Mitgliedstaaten freigestellt wer-den, das Fleisch auf eigene Kosten einzu-lagern, anstatt es zu verbrennen. Außer-dem soll sich diese Sonderankaufsrege-lung nicht nur auf ungetestete, sondern auf alle Rinder über 30 Monate beziehen. Für die ist ab 1. Juli 2001 der BSE-Test oh-nehin verpflichtend. Entscheidend ist: Grundlage des Fol-geprogramms wäre nicht die Risikovor-sorge, sondern ein Beschluss zur Markt-ordnung. Damit könnten sich die Mit-gliedstaaten dem Programm nicht mehr durch Untätigkeit entziehen. Ankaufprogramm bald verpflichtend! Während in Deutschland sich einige Bundesländer erst langsam zur Übernah-me der BSE-Testkosten bereit erklären, wurden in den Nachbarländern Nieder-lande und Belgien schon viel früher die Kosten des obligatorischen Tests vom Staat übernommen. Ebenso hat die französische Regierung durchgesetzt, dass Landwirte nicht die Kosten des BSE-Tests tragen müssen. Allerdings will Frankreich die Kosten da-für nicht aus eigenen Haushaltsmitteln be-zahlen. Deshalb müssen die Schlachte-reien zunächst die Kosten übernehmen. Als Ausgleich dürfen diese ihren Abneh-mern einen Pauschalbetrag von 98 DM je getestetem Rind über 30 Monaten in Rechnung stellen. Der Einzelhandel wiederum darf die zusätzlichen Kosten von rund 46 Pf/kg Fleisch seinen Kunden gegenüber ausweisen. Vorgeschlagen hat auch die spanische Regierung eine Abgabe auf Fleischpro-dukte. Diese soll nicht nur Rindfleisch, sondern auch alle anderen Fleischproduk-te betreffen. Diese Sondersteuer soll der Großhandel bezahlen. Denn, so der spa-nische Finanzminister, der Großhandel habe bisher den Preisverfall an Rind-fleisch nicht an die Verbraucher weiterge-geben. Der Vorschlag stößt allerdings in Spa-nien auf nicht viel Gegenliebe. Die Ver-braucherverbände monieren die zusätzli-che Belastung für ärmere Haushalte. Aber auch der spanische Bauernverband kritisiert diesen Vorschlag, da eine Ver-teuerung der Lebensmittel nicht zu ei-nem verstärkten Rindfleischkonsum füh-ren werde. Engpässe zeichnen sich in Spanien auch bei den verfügbaren Schnelltests und den Kapazitäten der Verbrennungsanla-gen ab. Nachdem eine illegale Verklap-pung von Rinderkadavern und Tiermehl in einem Bergwerk die Öffentlichkeit er-regte, sieht sich die spanische Regierung nun unter Zugzwang. Das Tiermehl soll jetzt aufgekauft und vernichtet werden. Aber auch bei der EU-Ankaufaktion gibt es einen Hoffnungsschimmer für die Landwirte. Denn Spanien will seine zö-gerliche Haltung aufgeben und 180 000 Rinder vom Markt nehmen. Italien: Steuersenkung für die Rinderhalter In Italien hat der Unmut der Erzeuger über die mangelnde staatliche Unterstüt-zung der Rindfleischbranche Wirkung ge-zeigt. Die ursprünglich genannten 152 Mio. DM BSE-Soforthilfe wurden ver-doppelt. Bisher bezahlt die italienische Regierung schon die Erfassung und Ver-nichtung von Risikomaterialien und Tier-und Knochenmehlen. Zusätzlich sind jetzt auch Steuerer-leichterungen für Rinderhalter und die Schlachtbranche vorgesehen. Wichtiger noch: Aus diesem Budget soll auch das Ankaufprogramm der EU für Rinder über 30 Monaten finanziert werden. Die Verzögerung des Ankaufprogramms hat bisher jegliche Entspannung auf dem Rindfleischmarkt verhindert. Auch die Umsetzung der neusten BSE-Maßnahme wird in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich er-folgen. Ab dem 1. April 2001 gilt die Wir-belsäule von Rindern über 12 Monaten als BSE-Risikomaterial. Damit ist nicht nur der Verkauf von Rindfleisch mit Wir-belknochen (T-Bone-Steaks) verboten. Innerhalb der Schlachtkette muss nun ei-ne Abtrennung der Wirbelsäule erfolgen. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen selbst festlegen, ob die Wirbelsäule im Schlachthof, im Zerlegebetrieb oder erst beim Metzger vom Fleisch getrennt wer-den muss. Deutschland hat bisher noch keine Entscheidung getroffen. Eine Entfernung der Wirbelsäule im Schlachthof könnte zu Problemen führen. Wird die Wirbelsäule entfernt, verliert der Schlachtkörper den Halt und dehnt sich aus. Neben technischen Problemen (zu geringe Deckenhöhe in den Schlacht- und Kühlräumen) wäre auch eine Klassifizie-rung in der bisherigen Form nicht mehr möglich. Andere Überlegungen, den Schlacht-körper ungespalten bis in die Zerlegebe-triebe zu transportieren, sind ebenfalls als problematisch anzusehen. Dort, wo bisher nur einzelne Teile geschlachteter Tiere transportiert und verarbeitet werden, kann nicht sofort der vollständige Schlachtkörper verwendet werden. Die EU-Verordnung lässt aber weiterhin zu, das Tier im Schlachthof zu spalten und die Wirbelsäule erst im Zerlegebetrieb oder beim Metzger zu entfernen. Wenn deutsche Maßnahmen beim Wirbelsäulenverbot weit über das hinaus-gehen, was die Nachbarländer machen, sind weitere Wettbewerbsnachteile vor-programmiert. Dies würde vor allem die Landwirte treffen. Unterschiede gibt es schon bei der Einstufung der Wirbelsäule als BSE-Risikomaterial. Finnland, Schwe-den und Österreich wurde eine Ausnah-me gewährt. Denn in allen drei Ländern ist bisher kein BSE-Fall aufgetreten. Ebenfalls wurden Großbritannien und Portugal vom Wirbelsäulenverbot ausge-nommen, in Portugal allerdings nur für Tiere unter 30 Monaten. In Großbritan-nien gelangen Rinder über 30 Monate so-wieso nicht in die Nahrungskette sondern werden vernichtet. Allerdings gelten für beide Länder weiterhin Exportbeschrän-kungen bei Rindfleisch. Die Begründung der EU-Kommission für die Ausnahmen vom Wirbelsäulen-verbot: EU-Kontrollen hätten gezeigt, dass in Großbritannien und in Portugal das Tiermehlverbot schon mehrere Jahre eingehalten wurde. Das Risiko eines BSE-Falles bei jetzt geschlachteten Tieren un-ter 30 Monaten sei damit geringer. BSE-Maßnahmen richtig umsetzen! Hier zeigt sich die Strategie der EU-Kommission: Denjenigen Ländern wer-den Ausnahmen gewährt, die eine ord-nungsgemäße Umsetzung der EU-Ver-ordnungen sicherstellen. Ähnlich äußerte sich kürzlich EU-Verbraucherkommissar David Byrne in einer Rede vor dem Eu-ropäischen Bauernverband (COPA). Er monierte, dass bei jeder Verschärfung der BSE-Krise neue Maßnahmen gefordert werden, um der Öffentlichkeit zu impo-nieren. Hätte man stattdessen mit dem gleichen Engagement die bestehenden Maßnahmen umgesetzt, wäre die aktuelle Situation weit weniger dramatisch. A. Quiring

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