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Welche Landschaftselemente sind prämienfähig?

Lesezeit: 2 Minuten

Ab 2005 werden Prämien auch für Landschaftselemente wie Hecken, Bäume, Sümpfe usw. gezahlt. Soweit die gute Nachricht, jetzt die schlechte: Einige dieser Landschaftselemente dürfen dann auch nicht mehr beseitigt werden. Schlimmer noch: Deren Beseitigung führt zu einer Kürzung der gesamtem Betriebsprämie (Cross Compliance). Aber der Reihe nach: Bisher gab es Flächenzahlungen nur für die so genannte Nettofläche, also für die Fläche, auf der tatsächlich Getreide, Mais oder Raps angebaut wurde. Feldränder bzw. -raine, Baumreihen, Feldgehölze oder angrenzende Hecken mussten herausgerechnet werden. Ab 2005 zählt die Bruttofläche. Dann ist fast alles wieder dabei. Dies sind im Detail: ? Hecken oder Knicks: Dies sind lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind. Zusätzlich dürfen diese ab einer Länge von 20 m nicht beseitigt werden. ? Baumreihen: Dies sind lineare Anpflanzungen von nicht landwirtschaftlich genutzten Bäumen. Baumreihen ab 50 m und mindestens 5 Bäumen dürfen zudem nicht beseitigt werden. Dies gilt auch für Einzelbäume, die als Naturdenkmal geschützt sind. ? Streuobstwiesen gehören im Gegensatz zu normalen Obstbaumkulturen ebenfalls zur Bruttofläche. ? Feldgehölze: Als solche gelten überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Die Fläche darf maximal 2 000 m2 groß sein, ab 100 m2 darf sie künftig nicht beseitigt werden. ? Tümpel, Sölle, Dolinen und Feuchtgebiete (bis 2 000 m2): Sind Biotope nach Landesrecht geschützt, dürfen sie nicht beseitigt werden. ? Feldraine: Dies sind z. B. größere Grünstreifen am Feldrand, die bisher herausgerechnet werden mussten. ? Steinmauern, Lesesteinwälle, Felsriegel sowie naturversteinerte Flächen (bis 2 000 m2) und Binnendünen. Nicht zur Bruttofläche gehören wie bisher z. B. Feldwege, Entwässerungsgräben, Fließgewässer und Hochspannungsmasten. Übrigens: Sofern in den digitalen Flächenkarten die jeweiligen Landschaftselemente noch nicht einbezogen sind, müssen Sie das im nächsten Antrag vermerken und die Bruttofläche von Hand nachmessen, wenn Sie nicht auf Prämien verzichten wollen. -qu-

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