Der Vermarktungszusammenschluss für ökologisch-regionalen Landbau eG mit Sitz in Welsberg (kurz: Ökofranken eG) hat Ende Januar beim Amtsgericht Coburg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat daraufhin Rechtsanwalt Gunther Neef aus Hof als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser muss nun prüfen, ob ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder dieses mangels Masse abzulehnen ist.
Zwischen den Mitgliedern und den Führungsgremien der Genossenschaft tobt seit zwei Jahren ein heftiger Streit, weil der Ökogetreidevermarkter für die Jahre 2017 und 2018 bereits geleistete Poolnachzahlungen zurückfordert bzw. diese Rückforderungen mit späteren Ernten verrechnen will. Dabei geht es in einigen Fällen um Beträge von mehr als 100.000 €. Wegen dieses Streits sind aktuell mehrere Dutzend Klagen vor Gericht anhängig.
Gericht weist Rückforderungsklage der Ökofranken ab
Zeitgleich mit dem Antrag auf Insolvenz hat das Amtsgericht Tirschenreuth die Klage der Ökofranken eG gegen einen Mitgliedsbetrieb auf Rückforderung von Poolnachzahlung aus dem Jahr 2017 abgewiesen (Az.: 1 C 193/22). Begründung: Die Ökofranken konnte nicht schlüssig begründen, warum es zu einem angeblich niedrigeren Poolpreis im Abrechnungsjahr 2017 und zu der in der Klage angegebenen Differenz zwischen Auszahlung und Poolpreis gekommen ist. „Es fehlt an jeglichem konkreten Sachvortrag“, heißt es in der Urteilsbegründung wörtlich. Außerdem seien keinerlei Angaben zu konkreten Beschlüssen der Vorstandschaft und dergleichen vorgetragen worden.
Etliche Genossen verlangen nun von den Gremien der Genossenschaft Aufklärung darüber, wie die Genossenschaft die Poolendpreise der vergangenen Jahre ermittelt hat.
Mitglieder ungleich abgerechnet
Zudem sind sie verwundert, dass die Genossenschaft auch ihre Mitglieder offensichtlich ungleich behandelt hat. Nach Information von top agrar hat der langjährige Geschäftsführer der Ökofranken eG die Lieferungen der Mitglieder nicht einheitlich abgerechnet. Ein Vergleich der Abrechnungen der Jahre 2017 bis 2020 von vier Mitgliedsbetrieben habe ergeben, dass nur bei einem Genossen streng nach dem Poolpreissystem abgerechnet wurde. Zwei Mitgliedbetriebe hatten mündliche Vereinbarungen gehabt, die auch so ausgezahlt wurden. Ein Mitglied hatte eine schriftliche Vereinbarung mit der Ökofranken mit ausgehandelten Preisen, Zahlungszielen und 5 % Verzugszinsen bei nicht fristgerechter Zahlung. Für das Erntejahr 2020 wurde einem Genossen nichts mehr ausgezahlt, zwei Genossen bekamen Teilzahlungen.
Außerordentliche Mitgliederversammlung fand bisher nicht statt
Der Unmut unter den Mitglieder ist auch deshalb gewachsen, weil die Ökofranken eG die außerordentliche Mitgliederversammlung, die bereits im Juli 2022 von 40 der knapp 300 Mitglieder, und damit von der erforderlichen Quote von 10 % beantragt wurde, bisher nicht stattgefunden hat. Laut Vorstandsvorsitzenden Roland Schrenker habe ihn der Genossenschaftsverband davon abgeraten, weil die Antragsteller das Ziel verfolgten, die Bescheide über die Ordnungsgelder rückgängig zu machen.