Das Bundeskartellamt hat am Dienstag Bußgelder in der Gesamthöhe von rund 280 Mio Euro gegen die drei deutschen Zuckerhersteller Pfeifer & Langen, Südzucker und Nordzucker sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche wegen wettbewerbsbeschränkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen verhängt.
Die Verstöße bezogen sich der Behörde zufolge auf Industriezucker und Haushaltszucker. „Die Zuckerhersteller haben ein ‚Gebietskartell’ gegründet und sich über viele Jahre darüber abgesprochen, sich beim Vertrieb von Zucker in Deutschland im Wesentlichen auf ihr angestammtes Gebiet zu beschränken“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Die höchste Einzelstrafe erhielt Südzucker. Das Mannheimer Unternehmen muss nach eigenen Angaben 195,5 Mio. Euro zahlen. Auch auf Pfeifer & Langen kommt ein hoher Betrag zu. Das Unternehmen schweigt jedoch bislang. Die Branschweiger Nordzucker AG kann dagegen von einer Art Kronzeugenregelung profitieren. Das bedeutet einen weitgehenden Straferlass, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Nordzucker bestätigte ein Bußgeld in einstelliger Millionenhöhe, wollte aber den genauen Betrag nicht nennen.
Produktionsmengen und Preise abgestimmt
Laut Kartellamtschef Mundt wurden Zuckermengen eher ins Ausland exportiert, als dass sie an Kunden im Gebiet der Wettbewerber abgesetzt wurden. Die Absprachen der drei Unternehmen hätten darauf abgezielt, möglichst hohe Zuckerpreise zu erzielen. Die bebußten Firmen hätten sich das EU-Quotenregime, die Mindestpreisregulierung und die hieraus resultierende hohe Markttransparenz für ihre Abstimmung zunutze gemacht und auch noch den Restwettbewerb beschränkt. Dabei sei es zu Einzelkontakten gekommen, die zum Beispiel Werksschließungen, Expansionsstrategien, Quotenverteilungen und Preisabsprachen bei Verarbeitungs- und Haushaltszucker betroffen hätten.
Zudem haben sich Nordzucker, Pfeifer & Langen und Südzucker dem Kartellamt zufolge unter dem Dach der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ) im Jahr 2008 über ihre zukünftigen Produktionsmengen und die entsprechenden Quotenrückgaben abgestimmt. So sollte ein Überangebot von Zucker in Deutschland verhindert werden. Entgegen der Darstellung der Unternehmen lägen keine belastbaren Hinweise vor, dass Vertreter staatlicher Stellen an dieser Absprache mitgewirkt hätten. Wie die Behörde ferner mitteilte, hat die Nordzucker AG im Rahmen der Bonusregelung umfassend kooperiert und dafür einen weitreichenden Bußgelderlass erhalten. Mit allen drei Unternehmen sei eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt worden.
Unterdessen berichtete die Südzucker AG, dass sie die gegen sie verhängte Geldbuße von 195,5 Mio Euro nach „reiflicher Überlegung“ akzeptiert habe, um Rechts- sowie Planungssicherheit zu erhalten. Die Zahlung werde das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen unter Berücksichtigung der Rückstellungen mit 155 Mio Euro belasten.
vgl.:
Bundeskartellamt erlässt Bußgeldbescheid gegen Südzucker (19.2.2014)