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Private Lagerhaltung

Die EU-Kommission lenkt bei Marktstützungsmaßnahmen jetzt doch ein

Lange gefordert, lange gezögert. Die EU-Kommission gibt grünes Licht für die Einführung von Agrarmarkt-Eingriffen wie private Lagerhaltung und Mengenbeschränkungen

Lesezeit: 3 Minuten

Die europäischen Landwirte sollen als Folge der Coronavirus-Pandemie mit Marktbeihilfen wie der privaten Lagerhaltung von Milch- und Fleischprodukten gestützt werden. Entgegen der jüngsten Erklärungen von EU-Agrarkommissar Janusz Wiejciechowski gegenüber dem EU-Parlament beschloss die EU-Kommission am Mittwoch entsprechende Marktstützungsmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Die EU-Kommission schlägt demnach vor, Beihilfen für die private Lagerhaltung von Milcherzeugnissen (Magermilchpulver, Butter, Käse) und Fleisch (Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch) zu gewähren. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass Produkte für mindestens zwei bis drei Monate und höchstens fünf bis sechs Monate vom Markt genommen werden. Dies wird das verfügbare Angebot verringern und den Markt so langfristig wieder ins Gleichgewicht bringen.

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Ferner soll Flexibilität bei der Durchführung von Marktstützungsprogrammen für Wein, Obst und Gemüse, Olivenöl, Bienenzucht und das Schulprogramm der EU (Milch, Obst und Gemüse) einführt werden. "Dies wird die Neuausrichtung der Finanzierungsprioritäten auf Krisenmanagementmaßnahmen für alle Sektoren ermögliche", erklärte die EU-Kommission nach ihrer wöchentlichen Kollegiumssitzung per Pressemitteilung.

Auch von der Corona-Krise stark betroffene Gärtnereibetriebe und für den Kartoffelanbau genehmigt die EU-Kommission die Abweichung von bestimmten Wettbewerbsregeln gemäß Artikel 222 der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation. Damit soll es Agrarproduzenten ermöglicht werden, Marktmaßnahmen im Rahmen der Selbstorganisation zu organisieren.

Den einzelnen betroffenen Sektoren soll es freigestellt werden, gemeinsam Maßnahmen zur Stabilisierung der Märkte zu ergreifen. So soll der Milchsektor die Milchproduktion kollektiv bestimmen und steuern können. Auch der Blumenbranche und Kartoffelsektor wird es zugestanden, Produkte vom Markt zu nehmen.

Des Weiteren soll die private Lagerung - wie vom Bundeslandwirtschaftsministerium wiederholt gefordert - privaten Betreiber erlaubt werden.

Derartige Vereinbarungen sollen für einen begrenzten Zeitraum von maximal sechs Monaten Gültigkeit haben.

Die EU-Kommission kündigte gleichzeitig an, die Entwicklung der Verbraucherpreise im Auge behalten zu wollen, um nachteilige Auswirkungen für die Konsumenten zu vermeiden.

"Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen beim derzeitigen Stand der Marktentwicklung ein Signal zur Stabilisierung der Märkte aussenden und den Agrar- und Lebensmittelsektor in der gegenwärtigen Krise zu unterstützen", erklärte der EU-Agrarkommissar.

Bereits im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatte die Brüsseler Behörde die Möglichkeit zur Gewährung höherer staatlicher Beihilfen und Vorauszahlungen sowie verlängerte Fristen für die Einreichung von GAP-Zahlungsanträgenden den EU-Mitgliedstaaten konzidiert. Damit solle der Verwaltungsaufwand für die europäischen Landwirte und beteiligten Verwaltungen verringert werden, so die EU-Kommission.

Die Kommission möchte die vorgeschlagenen Maßnahmen bis Ende April verabschieden. Zunächst müssen noch die Mitgliedstaaten über die Vorschläge abstimmen. Auch Änderungen sind noch möglich.

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