Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Gerichtsurteil

Erzeugergemeinschaft gewinnt Rechtsstreit um regionale Marken

Der Bundesgerichtshof gab der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall im Streit um den Schutz der Bezeichnungen „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind« recht.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Streit der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH) mit einer Landmetzgerei um die Nutzung der Begriffe „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Woche entschieden, dass regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel auch nach deutschem Recht geschützt sind.

Wie Medien berichten, hatte die BESH diese Bezeichnungen als sogenannte Kollektivmarken eintragen lassen und der Metzgerei die Verwendung der Begriffe untersagt, weil sie nicht die Richtlinien der Erzeuger einhalte. Dabei geht es um Vorgaben etwa zur Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung. Nach Ansicht von Ulrich Hildebrand, Anwalt der BESH, hat die BGH-Entscheidung Bedeutung für Tausende Kollektivmarken.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Hintergrund des Konflikts sind unterschiedliche Vorgaben in der EU und in Deutschland. Nach dem deutschen Markengesetz können Waren als Kollektivmarke geschützt werden, die sich zum Beispiel wegen ihrer geografischen Herkunft von Produkten anderer Unternehmen abheben. Das europäische Recht wiederum kennt sogenannte geschützte geografische Angaben (g.g.A.) mit eigenen Kriterien.

Der Anwalt der Landmetzgerei hatte argumentiert, dass eine Erzeugervereinigung nicht einfach eine Kollektivmarke nach deutschem Recht eintragen lassen könne, wenn sie keinen Eintrag als geografisch geschützte Angabe nach europäischem Recht erwirke.

Die BESH kommentierte das Urteil wie folgt: „Die BGH–Entscheidung ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz und ein guter Tag für die Rechte der Bauern, welche mit großem Aufwand für artgerechte Tierhaltung, gesundes Futter und tierschutzgerechte Schlachtung etc. wertige regionale Produkte erzeugen! Wenn Fleisch als Hohenloher Weiderind angeboten wird, dann muss es auch aus Hohenlohe stammen und eben auch aus Weidehaltung!“

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.