Die EU-Kommission will die Position der Milchbauern in der Vermarktungskette stärken und hat dazu Vorschläge erarbeitet. In EU-Mitgliedstaaten sollen die Milcherzeuger nun ein Recht auf den Abschluss von schriftlichen Verträgen mit dem Verarbeiter bekommen, bercihtet der Deutsche Bauernverband (DBV). In den Verträgen sollen zentrale Punkte wie Liefermenge, Milchpreis und Vertragslaufzeit festgehalten werden. Weiter sollen sich Landwirte zu Erzeugergemeinschaften zusammenschließen dürfen, damit sie ihre Verhandlungsposition stärken können. Dies war bisher nicht in jedem EU-Staat möglich. Mitgliedstaaten sollen außerdem die Möglichkeit haben, Branchenorganisationen anzuerkennen. Diese Organisationen sollen aber nicht das Recht haben, den Milchpreis festzusetzen. Die EU-Kommission sieht diese Forderung einiger Staaten als zu großen Wettbewerbseingriff an. Der Vorschlagsentwurf sei eine Antwort auf Forderungen der Dachverbände nach einer besseren Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette. Für die deutschen Milchbauern werden sich dadurch wohl kaum Veränderungen ergeben. Die meisten der erarbeiteten Vorschläge sind in Deutschland seit vielen Jahren gängige Praxis, so der DBV. Wirklich neu ist nach Aussage des DBV nur, dass die Regelungen nun grenzübergreifende Bedeutung erhalten.
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