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Getreidehandels- und Zuckerabkommen vor Verlängerung

Die EU nimmt weiter an der Vereinbarung über den Getreidehandel von 1995 sowie am Internationalen Zuckerabkommen teil. Der Ministerrat erteilte der Europäischen Kommission in der vergangenen Woche das Recht, die Verträge im Namen der EU für jeweils zwei Jahre zu verlängern. Ohne diese Entscheidung wären die derzeit gültigen Übereinkünfte zum 30.

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Die EU nimmt weiter an der Vereinbarung über den Getreidehandel von 1995 sowie am Internationalen Zuckerabkommen teil. Der Ministerrat erteilte der Europäischen Kommission in der vergangenen Woche das Recht, die Verträge im Namen der EU für jeweils zwei Jahre zu verlängern. Ohne diese Entscheidung wären die derzeit gültigen Übereinkünfte zum 30. Juni bzw. zum 31. Dezember ausgelaufen. Die Vereinbarung über den Getreidehandel wird vom Internationalen Getreiderat (IGC) in London verwaltet. Sie erstreckt sich auf den Handel mit Weizen, Mais, Gerste, Hirse und andere Getreidearten und daraus hergestellte Produkte. Ziel ist ein Beitrag zur Marktstabilität und zur globalen Ernährungssicherheit durch Förderung einer offenen und fairen internationalen Kooperation im Getreidehandel. Durch Informationsaustausch, Analysen und Beratung soll die Markttransparenz verbessert werden.


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Die ebenfalls in London beheimatete Internationale Zuckerorganisation (ISO), die hinter dem Zuckerabkommen steht, ist nach eigenen Angaben das weltweit einzige Forum, in dem Erzeuger-, Verbraucher-, Einfuhr- und Ausfuhrländer Fragen des Zuckermarktes und der Zuckerhandelspolitik auf zwischenstaatlicher Ebene erörtern können. Ferner ist die ISO der Öffentlichkeit auch durch internationale Seminare und Marktanalysen für Zucker, Ethanol, Melasse sowie kalorische und nichtkalorische Süßungsmittel bekannt. Derzeit gehören dem internationalen Zuckerabkommen 84 Länder an, einschließlich der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Sie repräsentieren zusammen 82 % der Welt-Zuckererzeugung, 66 % des Welt-Zuckerverbrauchs und 93 % des Welt-Zuckerexports.

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