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Herkunftskennzeichen Deutschland: QS ermöglicht Prüfung im regulären Audit

Unternehmen aus dem QS-System, die mit der ZKHL eine Zeichennutzungsvereinbarung geschlossen haben, können sich mit nur einem Häkchen in der QS-Datenbank für die Überprüfung anmelden.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit nur einem Häkchen können sich QS-Systempartner zukünftig für die Überprüfung der neuen Herkunftskennzeichnung der ZKHL im Rahmen eines regulären Audits in der Datenbank des QS-Systems anmelden.

Die Herkunftskennzeichnung bietet Lebensmittelunternehmern und Lebensmittelherstellern die Möglichkeit, ihre Produkte als ausschließlich in Deutschland hergestellte Ware auszuloben. Alle Produktions- und Vermarktungsschritte müssen hierfür nachweislich in Deutschland stattgefunden haben.

Transparenz für die Marktpartner

Über die systemimmanente Rückverfolgbarkeit des QS-Systems kann die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) die für das Herkunftskennzeichen definierten Anforderungen entlang der gesamten Produktionsschritte transparent abbilden und überprüfen. Damit stellt die Organisation die erforderliche Transparenz für die Marktpartner her, informiert QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs. Er betont, das man den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich halten will, indem die bewährten Strukturen des QS-Systems genutzt und möglichst viele Synergien gehoben werden.

Alles in einem Audit

Für QS-Systempartner soll das Vorgehen einfach sein: QS ist als Prüfsystem bei der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL), die das Herkunftszeichen Deutschland vergibt, registriert. Unternehmen aus dem QS-System, die mit der ZKHL eine Zeichennutzungsvereinbarung geschlossen haben, müssen sich deshalb nur mit einem Häkchen in der QS-Datenbank für die Überprüfung anmelden.

Die beauftragte Zertifizierungsstelle erhält über die Datenbank die entsprechende Information und kann die korrekte Verwendung des Herkunftskennzeichen Deutschland anhand einer ZKHL-Zusatzcheckliste beim nächsten regulären QS-Audit direkt mit überprüfen.

Eine nachweislich lückenlose Herkunft

Auch für Unternehmen der vorgelagerten Produktionsstufen wie beispielsweise Landwirtschaft, Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe bietet QS eine entsprechende Lösung an. So stellt QS einen lückenlosen Nachweis über die Herkunft des Produktes sicher.

Bei Schweinefleischprodukten dokumentiert QS die Herkunft der Tiere zurück bis in den Mastbetrieb. Bei Geflügel prüft QS sowohl, dass die Standorte der Elterntierherde als auch die der Brüterei und des Futtermittelunternehmens in Deutschland liegen.

Rinder haltende Betriebe brauchen keinen zusätzlichen Herkunftsnachweis, da diese Informationen in deren begleitenden Dokumenten hinterlegt sind.

Bei Obst Gemüse und Kartoffeln müssen sich lediglich die Unternehmen prüfen lassen, die auch die Ware mit dem Zeichen in den Handel bringen. Die ZKHL hat hier keine zusätzlichen Kontrollen von Zulieferern vorgesehen, da die Deklaration des Ursprungslandes sowohl auf dem Etikett als auch auf dem Lieferschein gesetzlich vorgeschrieben ist.

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