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Neue Bestimmungen zur Hartweizen- und Rohreisintervention

Die künftigen Regelungen für die Intervention von Hartweizen und Rohreis in der Europäischen Union stehen endgültig fest.

Lesezeit: 2 Minuten

Die künftigen Regelungen für die Intervention von Hartweizen und Rohreis in der Europäischen Union stehen endgültig fest. Die Durchführungsverordnung, mit der die Health-Check-Beschlüsse zur Getreideintervention umgesetzt werden, wurde von der EU-Kommission nach Abgabe der Stellungnahme durch den zuständigen Verwaltungsausschuss für die Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte am vergangenen Donnerstag in Brüssel beschlossen.


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Danach findet für Hartweizen und Rohreis künftig eine Ausschreibungsregelung Anwendung, mit der keine Abnahmegarantie mehr verbunden ist und der Interventionspreis den Höchstankaufspreis darstellt. Den zuständigen Marktordnungsbehörden ist ein Preisgebot für die Menge anzugeben, die interveniert werden soll, wobei für Hartweizen eine Sicherheit von 30 Euro/t und für Rohreis von 50 Euro/t zu hinterlegen ist. Die Gebote können künftig auch nicht mehr zurückgenommen werden. Setzt die EU-Kommission einen Höchstankaufspreis fest, erhalten sämtliche Angebote bis zu diesem Preis den Zuschlag. Die Behörde hat aber auch die Möglichkeit, alle Gebote zurückzuweisen. Für Gerste und Weichweizen gelten dagegen die bisherigen Regelungen vorerst weiter; hier wird die Ausschreibungsintervention frühestens im Wirtschaftsjahr 2010/11 eingeführt. Inwiefern dann auch für diese die jetzt für Hartweizen und Rohreis beschlossenen Regelungen Anwendung finden, ist derzeit noch offen.


In der Saison 2009/10 besteht für Weichweizen und Gerste noch eine unbegrenzte Abnahmegarantie zum festen Ankaufspreis, während für Mais die Interventionsmenge auf "Null" gesetzt ist. Letzteres erfolgt 2010/11 auch für Gerste. Für Weizen gilt dann ein Kontingent von 3 Mio. t zum festen Interventionspreis; oberhalb dieser Menge setzt ein Ausschreibungsverfahren ein.

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